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Der am 09.05.2007 vom Landkreis Göttingen
beschlossene Antrag "Wertgutscheine abschaffen" im Wortlaut:
Drucksachen-Nr.: B 0024/2007
Wertgutscheine abschaffen hier: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 14.02.2007
Die Ausgabe der Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Wertgutscheinen stellt
eine für die Betroffenen diskriminierende und bevormundende Praxis dar.
- lehnt der Kreistag das Gutscheinsystem
für Flüchtlinge ab und setzt sich aktiv für die Wiedereinführung der
Bargeldausgabe ein.
(gestrichen)
(gestrichen)
fordert der Kreistag die Verwaltung auf,
den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt mit dem Ziel einer künftigen Barauszahlung zu kündigen.
wird die Verwaltung unabhängig
davon beauftragt, eine Regelung mit der Firma Sodexho Pass zu treffen, die es den Flüchtlingen
ermöglicht, sich bei ihren Einkäufen mit Wertgutscheinen von dritten
vertreten zu lassen.
erklären die unterstützenden
Fraktionen im Kreistag Göttingen, dass sie sich in ihren Parteien landesweit für
die Unterstützung der "Göttinger Resolution zur Abschaffung des
Gutscheinsystems" einsetzen.
Begründung:
Die Gutscheinregelung ist diskriminierend. Sie bedeutet für die Betroffenen
Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung. In einem Europa, das immer weiter
zusammen wachsen soll, ist es in einem sozialen Rechtssystem nicht hinnehmbar, dass Menschen,
die in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, hier einer weiteren Diskriminierung unterliegen.
Immer wieder berichten Flüchtlinge von offenen Anfeindungen und fremdenfeindlichen Bemerkungen
beim Einkauf mit Wertgutscheinen. Für Flüchtlinge ist es nicht möglich, mit
den 40 Euro, die ihnen monatlich in Bargeld zur Verfügung stehen, ihren sonstigen
Lebensbedarf zu decken, denn neben Energie- und Telefonrechnungen müssen zum Beispiel
Fahrkarten und Ausgaben für die Schule bar beglichen werden. Auch die für das
Asylverfahren und die Sicherung des Aufenthaltes von Migrant/innen unverzichtbare
Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes kann nicht mit Gutscheinen bezahlt werden.
Strittig ist auch immer wieder, welche Artikel mit Gutscheinen gekauft werden dürfen,
beispielsweise welche Hygieneartikel oder Verhütungsmittel.
Die Kassierer/innen entscheiden nicht selten willkürlich und setzen die Anweisung auf
dem Gutschein restriktiv um. Oft gibt es Ärger mit der Herausgabe von
Wechselgeld. Für die Betroffenen ist der Einkauf eine deklassierende
und erniedrigende Erfahrung.
Das Gutscheinsystem stellt zudem einen erheblichen Eingriff in die Geschäftsfreiheit
der Einzelhändler dar. Sie können Flüchtlinge nur dann zu ihren Kunden
zählen, wenn sie bereit sind, einen Vertrag zu Gunsten der Firma Sodexho Pass GmbH
zu schließen. Darin verpflichten sie sich, Gebühren von bis zu 3,5% plus
Mehrwertsteuer auf die abgerechneten Gutscheine an das Dienstleistungsunternehmen zu zahlen.
Hinzu kommt ein erheblicher Verwaltungsaufwand, verspäteter Geldeingang sowie die
Verpflichtung, die Einkaufenden zu kontrollieren. Die Einzelhändler müssen die
Waren ihrer Kunden überprüfen, dürfen nur bestimmte Dinge gegen Gutscheine
abgeben und maximal 10% Wechselgeld aushändigen. Ebenfalls problematisch ist es, die
allgemein üblichen Regelungen des Warenumtauschs, denjenigen Kunden zu ermöglichen,
die mit Gutscheinen bezahlt haben.
(...)
Derzeitige Beratungsfolge:
Kreistag |
28.02.2007 |
Sozial- und Gesundheitsausschuss |
25.04.2007 |
Kreisausschuss |
08.05.2007 |
Kreistag |
09.05.2007 |
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