Bargeld statt


Wertgutscheine

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Der am 09.05.2007 vom Landkreis Göttingen beschlossene Antrag "Wertgutscheine abschaffen" im Wortlaut:




Drucksachen-Nr.: B 0024/2007

Wertgutscheine abschaffen
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 14.02.2007

Die Ausgabe der Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Wertgutscheinen stellt eine für die Betroffenen diskriminierende und bevormundende Praxis dar.
  1. lehnt der Kreistag das Gutscheinsystem für Flüchtlinge ab und setzt sich aktiv für die Wiedereinführung der Bargeldausgabe ein.
  2. (gestrichen)

  3. (gestrichen)

  4. fordert der Kreistag die Verwaltung auf, den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel einer künftigen Barauszahlung zu kündigen.

  5. wird die Verwaltung unabhängig davon beauftragt, eine Regelung mit der Firma Sodexho Pass zu treffen, die es den Flüchtlingen ermöglicht, sich bei ihren Einkäufen mit Wertgutscheinen von dritten vertreten zu lassen.

  6. erklären die unterstützenden Fraktionen im Kreistag Göttingen, dass sie sich in ihren Parteien landesweit für die Unterstützung der "Göttinger Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems" einsetzen.



Begründung:
Die Gutscheinregelung ist diskriminierend. Sie bedeutet für die Betroffenen Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung.
In einem Europa, das immer weiter zusammen wachsen soll, ist es in einem sozialen Rechtssystem nicht hinnehmbar, dass Menschen, die in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, hier einer weiteren Diskriminierung unterliegen.
Immer wieder berichten Flüchtlinge von offenen Anfeindungen und fremdenfeindlichen Bemerkungen beim Einkauf mit Wertgutscheinen. Für Flüchtlinge ist es nicht möglich, mit den 40 Euro, die ihnen monatlich in Bargeld zur Verfügung stehen, ihren sonstigen Lebensbedarf zu decken, denn neben Energie- und Telefonrechnungen müssen zum Beispiel Fahrkarten und Ausgaben für die Schule bar beglichen werden. Auch die für das Asylverfahren und die Sicherung des Aufenthaltes von Migrant/innen unverzichtbare Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes kann nicht mit Gutscheinen bezahlt werden.
Strittig ist auch immer wieder, welche Artikel mit Gutscheinen gekauft werden dürfen, beispielsweise welche Hygieneartikel oder Verhütungsmittel. Die Kassierer/innen entscheiden nicht selten willkürlich und setzen die Anweisung auf dem Gutschein restriktiv um. Oft gibt es Ärger mit der Herausgabe von Wechselgeld. Für die Betroffenen ist der Einkauf eine deklassierende und erniedrigende Erfahrung.
Das Gutscheinsystem stellt zudem einen erheblichen Eingriff in die Geschäftsfreiheit der Einzelhändler dar. Sie können Flüchtlinge nur dann zu ihren Kunden zählen, wenn sie bereit sind, einen Vertrag zu Gunsten der Firma Sodexho Pass GmbH zu schließen. Darin verpflichten sie sich, Gebühren von bis zu 3,5% plus Mehrwertsteuer auf die abgerechneten Gutscheine an das Dienstleistungsunternehmen zu zahlen. Hinzu kommt ein erheblicher Verwaltungsaufwand, verspäteter Geldeingang sowie die Verpflichtung, die Einkaufenden zu kontrollieren. Die Einzelhändler müssen die Waren ihrer Kunden überprüfen, dürfen nur bestimmte Dinge gegen Gutscheine abgeben und maximal 10% Wechselgeld aushändigen. Ebenfalls problematisch ist es, die allgemein üblichen Regelungen des Warenumtauschs, denjenigen Kunden zu ermöglichen, die mit Gutscheinen bezahlt haben.

(...)



Derzeitige Beratungsfolge:
Kreistag 28.02.2007
Sozial- und Gesundheitsausschuss 25.04.2007
Kreisausschuss 08.05.2007
Kreistag 09.05.2007