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Einträge aus den Jahren 2005, 2006 und 2007... ...befinden sich nun
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4. Dezember 2011
Brandenburg: Bargeld statt Gutscheine!
Anfang November forderte der Brandenburgische
Sozialminister Günter Baaske in einer Veröffentlichung seines Ministeriums
sämtliche Kommunen des Landes auf, die Leistungen nach §3 AsylbLG grundsätzlich
in Bargeld auszuzahlen. Das "veraltete Gutscheinsystem" sei "für die Betroffenen in der Regel
völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend". Hintergrund des Appells bildet
ein Runderlass des Brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und
Familie, in dem noch einmal festgestellt wird, dass "alle Kreise und kreisfreien Städte, die
Geld an Asylbewerber auszahlen, rechtskonform handeln".
Tatsächlich stellt der Runderlass klar, dass "den zuständigen Behörden (...)
ein verhältnismäßig weites Ermessen bezüglich der Alternativleistungsformen
zusteht". Im Wesentlichen werden dann "Gesichtspunkte aus Sicht der Behörde"
dargelegt, "die eine Ermessensentscheidung zugunsten von Geldleistungen rechtfertigen
können". Im Vordergrund steht hierbei der höhere Verwaltungs- und Kostenaufwand von Sachleistungen
oder Gutscheinen.
Natürlich ist es zu begrüßen, dass mit Brandenburg ein weiteres Bundesland auf
Bargeldausgabe drängt - in den meisten Brandenburgischen Kommunen dürfte die Bargeldausgabe
ohnehin längst Praxis sein. Grundsätzlich ist jedoch immer Vorsicht geboten, wenn
die Grundrechte betreffende, politische Fragen auf Fragen des Kostenaufwands reduziert werden. Deshalb soll
hier kurz ausgeführt werden, was Gutscheine und Sachleistungen jenseits von Haushaltspositionen bedeuten:
Die Ausgabe von Sachleistungen oder Gutscheinen bedeutet Bevormundung, Demütigung und
Stigmatisierung von Flüchtlingen. Sie dient der Schikane, Kontrolle und Disziplinierung von
AsylbewerberInnen und macht ihnen jeden Tag deutlich, dass sie in Deutschland nicht willkommen sind.
In diesem Sinne werden die Grundrechte der Leistungsberechtigten verletzt, insbesondere das Recht
auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde,
das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichheitsgrundsatz, das
Grundrecht der Informationsfreiheit und der Religionsfreiheit (vgl. Gutachten von
Rechtsanwältin Lederer). Zudem besteht -insbesondere bei der Ausgabe von Gutscheinen-, die
Gefahr, dass Dritte die prekäre Lage der Flüchtlinge zum Beispiel durch Einbehalten
von Wechselgeld, durch Bargeldauszahlung eines Betrages unterhalb des Nennwertes der Gutscheine
oder durch erhöhte Verkaufspreise beim Bezahlen mit Gutscheinen ausnutzen.
Bezüglich des Gegenstands des Brandenburgischen Runderlasses, also der "Ermessensentscheidungen
der zuständigen Behörden" bedeutet all dies, dass gerade auch die Betrachtung
des §3 AsylbLG im Kontext der Grundrechte schon dazu führen müsste, bei den
Alternativleistungsformen die Geldleistung als vorrangig anzusehen.
Und selbstverständlich gilt das Gesagte sämtlich auch für Göttingen. Auch hier
wäre die generelle Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge, also die Umsetzung des
Kreistagsbeschlusses vom 9. Mai 2007
ebenso "rechtskonform" wie in Brandenburg, auch
wenn dies das Niedersächsische Innenministerium für Inneres und Sport anders sieht.
Wir fordern den neu gewählten Kreistag deshalb auf, sich nicht länger für dumm verkaufen zu lassen und
den Beschluss vom 9. Mai 2007 endlich umzusetzen! Es ist höchste Zeit! Das
Gutscheinsystem muss endlich abgeschafft werden! In
Göttingen, in Niedersachsen, in Brandenburg und auch überall sonst!
17. März 2011
Dienstag, 22. März 2011 | 16 Uhr | Kornmarkt
Kundgebung: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Die Kundgebung ist Teil eines dezentralen, bundesweiten
Aktionstages gegen
das Asylbewerberleistungsgesetz, "Residenzpflicht", Lagerisolation und rassistische Sondergesetzgebung.
Flüchtlinge und Geduldete sind in einem Netz von
zahlreichen Mechanismen der Schikane, Ausgrenzung und Entrechtung gefangen. Für einen
Großteil der diskriminierenden Lebensbedingungen bildet das Asylbewerberleistungsgesetz die gesetzliche Grundlage.
In diesem repressiven Gesetz ist festgeschrieben, dass Flüchtlinge in Deutschland unter erbärmlichen
Bedingungen in Flüchtlingslagern leben müssen, von Sachleistungen oder Gutscheinen der Behörden
abhängig gemacht werden, keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten und gezwungen sind,
von deutlich niedrigeren Leistungssätzen zu leben, als Hartz IV-EmpfängerInnen.
Die Abhängigkeit der Flüchtlinge von den mickrigen Sozialleistungen wird darüber hinaus gesetzlich durch
Arbeitsverbote und nachrangigen Arbeitsmarktzugang zementiert, zudem wird der Zugang zu Deutschkursen, Bildung und
Ausbildungsmöglichkeiten systematisch erschwert. Gleichzeitig wird Flüchtlingen das Menschenrecht auf
Bewegungsfreiheit durch die so genannte "Residenzpflicht" aberkannt.
Diese und weitere rassistischen Sondergesetze bilden gemeinsam einen Gesetzeskomplex der Unterdrückung, Isolation
und des sozialen Ausschlusses. Ziel dieser staatlich verordneten Ausgrenzung ist es, Flüchtlinge leichter abschieben zu
können und andere Menschen abzuschrecken, überhaupt erst nach Deutschland zu kommen.
Im Laufe der nächsten Monate stehen sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz als auch die "Residenzpflicht"
im Bundestag zur Debatte.
Für uns ist klar: Asylbewerberleistungsgesetz und "Residenzpflicht" sind nicht reformierbar, sondern
müssen abgeschafft werden - Menschenwürde und Bewegungsfreiheit sind nicht verhandelbar!
Beteiligt Euch an der Kundgebung: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Wann: Dienstag, 22. März 2011, 16 Uhr
Wo: Kornmarkt, Göttingen
5. Januar 2010
Ausstellung und Veranstaltungen in Hannover: Residenzpflicht - invisble borders
Für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Status der Duldung existieren in Deutschland an
alltäglichen Orten unsichtbare Grenzen. Sie dürfen sich z. B. aufgrund der sogenannten
"Residenzpflicht" nur innerhalb eines ihnen zugewiesenen Bereiches bewegen. In der Regel entspricht
dieser Bereich dem jeweiligen Landkreis, in dem sie gemeldet sind. Gleichzeitig werden sie verpflichtet, in Flüchtlingsheimen
und -lagern oft am Rande oder außerhalb von Siedlungsgebieten zu wohnen. Gutscheinsysteme statt Bargeldleistungen, aber auch
Personenkontrollen von als "fremd" wahrgenommenen Menschen an Bahnhöfen und in Zügen
führen zur Markierung von Flüchtlingen und tragen zur gesellschaftlichen Isolation bei.
Die Ausstellung "Residenzpflicht - invisible borders" dokumentiert anhand von Modellen,
Plänen, Texten, Fotografien und einem kurzen Film die durch die Residenzpflicht produzierte
Geografie mehrfacher Einsperrung und Ausgrenzung, die durch sie verursachte Raumwahrnehmung
aber auch Strategien des Widerstands.
Im Rahmen der Ausstellung finden auch zwei Veranstaltungen statt. Im direkten Anschluss an die
Eröffnung der Ausstellung am
Montag, den 11. Januar um 19 Uhr referiert Beate Selders, Journalistin und
Autorin der gleichnamigen Broschüre zu
"Keine Bewegung! Die 'Residenzpflicht' für Flüchtlinge -
Bestandsaufnahme und Kritik"
Die Journalistin Beate Selders beschreibt den behördlichen Umgang mit der Residenzpflicht
und die alltäglichen Auswirkungen für die Betroffenen, aber auch ihre juristischen und
politischen Hintergründe. Fallbeispiele und Informationen aus erster Hand sollen dazu beitragen,
die in weiten Teilen der Öffentlichkeit verbreitete Ahnungslosigkeit über die
Lebensbedingungen Asylsuchender in Deutschland abzubauen.
Durch eine vielschichtige Darstellung wird die Residenzpflicht nicht nur als Problem der
Betroffenen thematisiert: Wie wirkt es sich auf die demokratische Verfasstheit unserer
Gesellschaft aus, wenn einer Gruppe von Menschen elementare Grundrechte verweigert
werden? Wie wirkungsvoll ist das staatliche Engagement gegen Intoleranz und rassistische
Gewalt, wenn die davon Betroffenen per Gesetz ausgegrenzt und stigmatisiert werden?
Und am
Donnerstag, den 21. Januar, um 19 Uhr
Hannover auf dem Prüfstand
Soziale Realität von Flüchtlingen
und solidarische Handlungsmöglichkeiten
Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Gruppen agieren seit Jahren im Spannungsfeld
von sozialer und politischer Arbeit. Dazu gehören z. B. auch kargah e.V. und die Kooperative
Flüchtlingssolidarität. Sie schildern, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge
und Illegalisierte in Hannover Leben müssen.
Die Stadt Hannover formulierte im lokalen Integrationsplan von 2008 als Ziele eine "menschenwürdige
Existenz" für Flüchtlinge und "Hilfe und Beratung" für Illegalisierte.
Flüchtlingspolitik wird jedoch stark durch Bundes- und Landespolitik bestimmt. Können die im
Integrationsplan formulierten Ziele unter diesen Bedingung umgesetzt werden? Wie vertragen sich
diese Ansprüche mit der Tatsache, dass Flüchtlinge statt Geld Gutscheine erhalten, mit denen
sie nur in bestimmten Läden und auch nicht alle Waren einkaufen können? Was kann
man gegen das menschenunwürdige und Flüchtlinge stigmatisierende Gutscheinsystem tun?
Die Bleiberechtsregelung ist nun um zwei Jahre verlängert worden: Aber wie sind die Behörden
in Hannover bisher mit der Vergabe von Bleiberechten umgegangen? Anstatt Bargeld erhalten
Flüchtlinge Gutscheine mit denen sie nicht alle zur Verfügung stehenden Waren kaufen
dürfen: Wie kann man sich für einen besseren Schutz für Flüchtlinge einsetzen?
30. Oktober 2009
Weg mit dem Sachleistungsprinzip!
"Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und
Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt.
(...) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (...) können, soweit es nach den
Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen (...) Leistungen in
Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im
gleichen Wert gewährt werden." [1]
Diesem Vorrangsprinzip der Sachleistung und der von Hardlinern
einer rassistischen Flüchtlingspolitik betriebenen Erweiterung des selbigen auf eine angebliche
Rangfolge der Alternativleistungsformen ist geschuldet, dass AsylbewerberInnen und rechtlich
Gleichgestellte in Göttingen die in zustehenden Leistungen in Form von Gutscheinen andernorts
teilweise sogar als Fresspakete, Kantinenverpflegung oder Chipkarten bekommen. Obwohl es auch
derzeit genügend Beispiele für Länder und Kommunen gibt, in denen generell Geldleistungen ausgegeben
werden, wurde die Gutscheinausgabe immer wieder mit Verweis auf Artikel 3 als angeblich zwingend
vorgeschrieben durchgesetzt, in Göttingen zuletzt mittels fachaufsichtlicher Weisung im Februar 2008.
Doch nun besteht eine geringe Aussicht, dass der wackeligen Argumentation der GutscheinverfechterInnen
das Fundament entzogen werden könnte, denn im schwarz-gelben Koalitionsvertrag [pdf, 935 kb] findet sich in Kapitel III, Abschnit 5 der Satz:
"Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren."
Auch wenn damit freilich noch keine Richtung vorgegeben wird, so ist es doch ein Hinweis, dass das
Sachleistungsprinzip in seiner bisherigen Form zur Disposition steht. Und bereits Mitte Oktober
hatte der Bayerische Flüchtlingsrat im Vorfeld der Anti-Lager-Aktionstage in Schongau
bekannt gegeben, die FDP wolle die "Forderung nach einer Abkehr vom 'Sachleistungsprinzip' des
Asylbewerberleistungsgesetzes in die Koalitionsverhandlungen ein[bringen]" [2].
Wir sind also gespannt, und eilen der neuen Bundesregierung bei der Evaluierung schon mal freundlich
zur Hilfe:
Das Sachleitsungsprinzip bedeutet Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung von Flüchtlingen. Es
dient der Schikane, Kontrolle und Disziplinierung von AsylbewerberInnen und macht ihnen jeden Tag
deutlich, dass sie in Deutschland nicht willkommen sind. In diesem Sinne werden die Grundrechte der
Leistungsberechtigten verletzt, insbesondere das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das
Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
der Gleichheitsgrundsatz, das Grundrecht der Informationsfreiheit und der Religionsfreiheit.
Mittelbar ist auch der Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes betroffen. (vgl. Gutachten von Rechtsanwältin Lederer). Weiterhin bedeutet das Sachleistungsprinzip für die zuständigen
Behörden erhebliche Mehrkosten durch einen gegenüber der Bargeldausgabe deutlich größeren
Verwaltungsaufwand. (vgl. Rödl-Gutachten der Stadt Münster, Seite 8) Auch besteht -insbesondere bei
der Ausgabe von Gutscheinen-, die Gefahr, dass Dritte die prekäre Lage der Flüchtlinge zum Beispiel
durch Einbehalten von Wechselgeld, durch Bargeldauszahlung eines Betrages unterhalb des Nennwertes
der Gutscheine oder durch erhöhte Verkaufspreise beim Bezahlen mit Gutscheinen ausnutzen.
Das Sachleitsungsprinzip ist nach alledem menschenunwürdig, es muss schnellstmöglich abgeschafft werden!
10. Oktober 2009
| Veranstaltung und Diskussion: |
Dienstag, 27. Oktober 09 | 19 Uhr | DGB-Haus
|
Shutdown Paganí! Das No-Border-Camp 2009 auf Lesvos
Die griechische Insel Lesvos mit ihrem Internierungslager Paganí
ist ein Brennpunkt der Auseinandersetzungen um das Grenzregime der
Europäischen Union. In der letzten Augustwoche fand auf der Insel ein internationales No-Border-Camp statt, um die
Kämpfe der Flüchtlinge
und MigrantInnen um Bewegungsfreiheit und ein selbstgewähltes Leben zu unterstützen und um die Abschottungspolitik
Europas anzugreifen.
Eine bedeutende Migrationsroute nach Europa führt derzeit über die Türkei nach Griechenland. Auf den nur wenige
Kilometer breiten
Meerengen zwischen dem türkischen Festland und den griechischen Inseln,
verhindert die Küstenwache mit Unterstützung der europäischen
Grenzschutz-Agentur Frontex die Einreise der Flüchtlinge, verletzt ihre Rechte und gefährdet ihre
Leben. Flüchtlinge, die es dennoch an Land
schaffen, werden in völlig überfüllte Aufnahmegefängnisse gesteckt, in denen sie auf
Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen
eingesperrt werden, bevor man sie mit einer Aufforderung zur Ausreise entlässt. Auf der Veranstaltung werden
No-Border CamperInnen
über die Situation in Griechenland und über die Auseinandersetzungen vor Ort berichten. Dabei soll ein
Eindruck von den Aktionen und
vom Camp gegeben werden, Schwierigkeiten angesprochen und über Perspektiven
diskutiert werden.
Ort: DGB-Haus, Obere-Masch-Straße 10.
Zeit: Dienstag, 27. Oktober 09 um 19 Uhr
13. September 2009
Soliparty der Gutscheingruppe
19. August 2009
Donnerstag, 27. August 2009 | 16 Uhr | Rathaus Göttingen:
...und am 29.8. um 13h große antirassistische Demonstration
in Büren gegen den dortigen
Abschiebeknast, gegen Abschiebehaft und Migrationskontrolle und für weltweite Bewegungsfreiheit! Beide Demonstrationen sind Teil der Aktionswoche
gegen Abschiebung vom 24.8. bis 30.8. mit
zahlreichen Veranstaltungen in vielen Städten.
21. Juli 2009
Freitag, 24. Juli 2009 | 15 bis 18 Uhr | Gänseliesel Göttingen:
Innenstadtaktion gegen die Festung Europa
Die Europäische Union gleicht seit Jahren einer
Festung. Die Außengrenzen werden technologisch und militärisch hochgerüstet und
Flüchtlinge, die in Europa Zuflucht vor Krieg, Verfolgung und Armut suchen, müssen immer
gefährlichere Wege auf sich nehmen, um europäisches Territorium zu erreichen. Viele Tausende
sterben jedes Jahr auf ihrer Flucht nach Europa.
Migrationsrouten verlagern sich und derzeit entwickelt sich Griechenland mit seinen Ägäis-Inseln zunehmend
zu einem Brennpunkt: Die griechische Hafenpolizei verhindert mit der Unterstützung der neuen europäischen
Grenzschutz-Agentur FRONTEX die Einreise der Flüchtlinge, verletzt ihre Rechte und gefährdet ihre Leben. Die,
die es dennoch an Land schaffen, werden in überfüllte Aufnahmelager gesteckt, in denen sie auf Monate unter
menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden bevor man sie in die Obdachlosigkeit entlässt: In der
Umgebung der griechischen Häfen warten sie auf eine Gelegenheit, im andere Europäische Länder
weiterzureisen. Doch die zentraleuropäischen Staaten weigern sich kontinuierlich boat people aufzunehmen. Im
Gegenteil: Auf Grundlage des Dublin II-Abkommens werden aufgegriffene Flüchtlinge in das jeweilige Land
zurückgeschoben, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben.
Um das europäische Grenzregime und den brutalen Umgang mit Flüchtlingen und MigrantInnen anzuprangern
wird in der letzten Augustwoche auf der griechischen Insel Lesvos ein internationales No-Border-Camp stattfinden. Zur
Mobilisierung veranstalten wir am Freitag, 24. Juli von 15 bis 18 Uhr eine Innenstadtaktion in Göttingen am
Gänseliesel mit Informationsmaterial und Redebeiträgen.
Gleichzeitig wenden wir uns gegen die die Kriminalisierung von UnterstützerInnen: Derzeit drohen Stefan
Schmidt und Elias Bierdel, die mit dem Schiff Cap Anamur 37 Menschen aus Seenot retteten, in Italien Haft- und drastische Geldstrafen.
Kommt vorbei und unterstützt den Kampf gegen die Festung Europa.
17. Juni 2009
Elektronischen Petition zur Abschaffung des Sachleistungsprinzips:
"...und wer kontrolliert Ihr Leben?"
Eine aktuell von der Kampagne "...und
wer kontrolliert Ihr Leben?" beim Bundestag eingereichte
Petition fordert die Aufhebung des Sachleistungsprinzips, jenes rassistischen und diskriminierenden Sondergesetzes
für Asylsuchende und Geduldete, für dessen Abschaffung auch die
Göttinger Gutscheingruppe seit nun
mehr über 10 Jahren kämpft!
Die Petition mit folgendem Wortlaut kann noch bis zum 10. Juli 2009 gezeichnet werden:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) so
geändert wird, dass die Leistungen an Asylbewerber_innen und geduldete Flüchtlinge in Zukunft als
Bargeld ausgezahlt werden, anstatt wie bisher in Form von Sachleistungen. Dabei soll die Höhe der
Geldleistungen mindestens die im SGB XII festgeschriebene Höhe betragen."
Weitere ePetitionen, die eine Verbesserung der miserabelen Lage von Asylsuchenden
und Geduldeten fordern, werden in naher Zukunft folgen. Und zwar:
- Gegen den Zwang in Heimen zu wohnen;
- gegen das Verbot den zugewiesen Landkreis nicht verlassen zu dürfen;
- für eine Aufenthaltserlaubnis aller Personen, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland
aufhalten, sowie für ein Abschiebeverbot von Familien mit Schul- oder Kindergartenkindern;
- für die Erlaubnis von Erwerbsarbeit für Flüchtlinge.
Unabhängig von diesen Petitionen befasst sich der Deutsche Bundestag seit November
2008 auf Antrag der Grünen mit der Aufhebung des AsylbLG: In der zur diesem Antrag gehörenden,
öffentlichen
Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2009
nahmen zahlreiche ExpertInnen kritische Stellung: So stellte der Flüchtlingsrat Berlin
fest, dass der Gesetzgeber mit dem Ausbildungs- und Arbeitsverbot, der Umverteilung
und Residenzpflicht sowie der Einweisung in Gemeinschaftsunterkünfte die Notlage
der von den Leistungseinschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes betroffenen
Flüchtlinge künstlich erzeugt habe und weiter verfestige. Dies solle der Abschreckung
anderer Flüchtlinge dienen. Die über Jahre hinweg praktizierte Ausgrenzung von der
Teilhabe an allen Bereichen des Lebens in der Gesellschaft mache die davon betroffenen
Flüchtlinge auf Dauer psychisch und physisch krank, bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.
Für die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen
Verbände ist es fraglich, ob das AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das AsylbLG verstoße zudem gegen Europa- und Völkerrecht, sei integrationsfeindlich
und eine Kosteneinsparung sei nicht belegbar. Sie "begrüßen und unterstützen mit
Nachdruck" den Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des AsylbLG.
Auch das Kommissariat der Deutschen Bischöfe meint, dass das AsylbLG
keine Existenzberechtigung mehr habe: Die Vorstellung, es gehe nur um die Regelung
eines kurzfristigen Aufenthaltes von Flüchtlingen, stimme nicht mit den Realitäten überein.
Flüchtlinge hielten sich zum Teil viele Jahre in Deutschland auf und seien auf
Integrationsangebote angewiesen.
Die Unterzeichnung der Petition ist eine von vielen Möglichkeiten, Protest zum Ausdruck
zu bringen. Das Sachleistungsprinzip ist diskriminierend und entmündigend. Es wird
ausschließlich zur Kontrolle und Disziplinierung der AsylbewerberInnen benutzt. Ihnen wird
verwehrt, selbst zu entscheiden, was und wo sie einkaufen. Bargeld ist ein Schritt zu Selbstbestimmung und Gleichbehandlung.
Deshalb: Fordert die Abschaffung des Sachleistungsprinzips!
23. April 2009
Gutscheine, Bargeld, Leistungskürzung.
Die Lebensbedingungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland sind von Schikane
und der Willkür rassistischer Gesetzgebung geprägt. Undurchsichtige Regelungen, die immer
wieder anders ausgelegt werden, sind an der Tagesordnung.
In Remscheid setzten sich kürzlich Flüchtlinge aus unterschiedlichen Flüchtlingsunterkünften
gemeinsam gegen die dortigen Zustände zur Wehr und konnten zumindest in einigen Punkten eine
Verbesserung ihrer Situation erreichen: Bisher bekamen Flüchtlinge in Remscheid Gutscheine, wenn sie nicht
bereit waren, an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken. Dies soll nun geändert werden: Künftig werden
auch in Remscheid Barleistungen ausgegeben.
Zur Erinnerung: In Göttingen wie in fast allen anderen Städten und Gemeinden in Niedersachsen stellen
Gutscheine nach wie vor die Regelleistungsform für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge dar.
Durchgesetzt wird das Gutscheinsystem hier auch gegen den erklärten Willen diverser Kommunalparlamente,
"untermauert" durch die gebetsmühlenartig wiederholte These, das Bundesgesetz lasse die Bargeldausgabe nicht zu.
Bereits im Oktober erreichte die interessierte Leserin eine Notiz, dass AsylbewerberInnen aus Leipzig seit Jahresbeginn
2009 ihre Leistungen in Form von Bargeld gewährt bekommen. Damit wird die dort bisher praktizierte und weitaus
diskriminierendere Paketversorgung abgelöst. "Jeder Asylbewerber kann
künftig selbst entscheiden, was er wann und wo im Rahmen seiner Grundversorgung einkauft. Das bedeutet mehr
Selbstbestimmung und ein Plus an Lebensqualität für die Leistungsberechtigten". So erläutert der
Bürgermeister Leipzigs großmütig etwas, das für alle anderen selbstverständlich ist.
Selbstverständlich ist eigentlich auch, dass für alle Menschen das Existenzminimum gleich hoch ist.
Mit der Einführung des Sondergesetzes 1993 - dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz - gilt das nicht mehr.
AsylbewerberInnen und Flüchtlinge erhalten seitdem nur noch rund 65% der für Deutsche vorgesehenen
Sozialleistungen. An dieser Tatsache stört sich mittlerweile sogar auch der Entwurf einer EU-Asylrichtlinie, die
sich mit der Festlegung von Mindestnormen in den Mitgliedstaaten befasst. Neben der generellen Anhebung von Sozialleistungen
auf das nationale Sozialhilfeniveau hält die Europäische Union den unentgeltlichen Zugang zu rechtlicher Beratung
und Vertretung, sowie Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für geboten. Am 13. Februar 2009 beriet der Bundesrat
zu dieser Thematik und Niedersachsens Innenminister Schünemann präsentierte sich erneut als Hardliner
diskriminierender und rassistischer Flüchtlingspolitik: In seiner Rede bekräftigte er die Doktrin der
Abschreckung, die die Niedersächsische Flüchtlingspolitik bestimmt und darauf baut, dass Flüchtlinge durch eine
möglichst schikanöse Behandlung außer Landes zu treiben sind.
Am 6. Mai 2009 soll die EU-Richtlinie nun verabschiedet werden. Bleibt zu hoffen, dass sich "die
Schünemanns" diesmal nicht durchsetzen können.
11. April 2009
Antirassistischer Stadtrundgang durch Göttingen
am 29. April um 16 Uhr; Treffpunkt: SUB / Campus
Dieser Stadtrundgang soll für alltägliche rassistische Ausgrenzung und Stigmatisierung
sensibilisieren. Es werden Orte aufgezeigt und angeprangert, an denen Menschen
systematisch und institutionell entrechtet werden.
Durch rassistische Polizeikontrollen zum Beispiel am Bahnhof werden nicht weiße Menschen
stigmatisiert. Mögliche Folgen sind Belästigung, Erniedrigung, Ausgrenzung und die
öffentliche Darstellung als fremd und gefährlich.
Die Residenzpflicht beschränkt viele Migrant*innen in ihrer alltäglichen Bewegungsfreiheit.
Sie erschwert oder verhindert zum Beispiel Besuche, Erwerbsarbeit oder politische
Betätigung.
Die Gutscheinpraxis bedeutet für alle, die unter das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz
fallen, Bevormundung und Demütigung. Sie dient dazu, das Leben von Migrant*innen
zusätzlich zu erschweren und die Lebensqualität gezielt zu mindern.
Der Antirassistischer Stadtrundgang findet am 29. April um 16 Uhr statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Treffpunkt: Campus Göttingen vor der Niedersächischen Staats- und
Universitätsbibliothek, Platz der
Göttinger Sieben 1.
17. Dezember 2008
Niedersachsen bleibt stur
Der Niedersächische Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 08
einen Antrag
der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen abgelehnt, der zum Ziel hatte, die
Kommunen nicht länger zu der restriktiven
Gutscheinpraxis zu verpflichten. In dem Antrag heißt es, die
Landesregierung werde "aufgefordert, jegliche Vorgaben gegenüber den
Kommunen, die darauf gerichtet sind, Wertgutscheine gegenüber
Barauszahlungen und unbaren Abrechnungen bei der Leistungserbringung
nach §3 AsylbLG zu bevorzugen, aufzuheben. (...) Die Räte der
Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Oldenburg, der Stadt und des
Landkreises Göttingen und (...) des Landkreises Holzminden haben sich
gegen die Praxis, vorrangig Wertgutscheine statt Bargeld an die
Asylbewerber auszugeben, ausgesprochen. Diesen Bestrebungen soll auch
auf Landesebene entsprochen werden."
Die gute Absicht der
AntragstellerInnen, das entmündigende und rassistische Gutscheinsystem
auch in Niedersachsen endlich abschaffen zu wollen, in allen Ehren -
der vorgelegte Antrag von Bündnis90/Die Grünen muss der Landesregierung
wie eine Vorlage vorgekommen sein, erneut mit der immergleichen
Behauptung aufzuwarten, die generelle Ausgabe von Bargeld verstoße gegen
Bundesrecht. Dringend nötig wäre hingegen, die Landesregierung dazu zu
bringen, ihre eigene Gesetzesauslegung rechtsgutachtlich prüfen zu
lassen. Dann müsste auffallen, was auch jeder aufmerksamen Leserin
der Schünemann Rede aufgefallen ist:
- Wertgutscheine sind keine Sachleistungen, sondern eine der im Gesetz vorgesehenen
Alternativleistungsformen.
-
Niedersachsen ist sehr wohl das Bundesland, welches die
Wertgutscheinausgabe am restriktivsten handhabt: Laut amtlicher Statistik erhalten in Berlin, Hamburg, Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt weniger als 10% aller
dezentral untergebrachten Leistungsberechtigten neben anderen Leistungsformen auch Wertgutscheine,
während es in Niedersachsen 77% sind, welches den bundesweit höchsten Anteil darstellt.
(Statistik als Tabelle mit relativen Zahlen aufbereitet.)
-
Die Heranziehung ausländerpolitischer Zwecke ("verminderte Anreizwirkung" für Dritte) steht
im Widerspruch zu den sonst angeführten "Umständen des Einzelfalls" und stellt eine
Instrumentalisierung des Leistungsrechts dar. Sie verletzt somit Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde
(vgl. Classen, "Menschenwürde mit Rabatt")
Neben den hier aufgeführten Widersprüchen könnte ein Rechtsgutachten ähnlich wie jenes von
Rechtsanwältin Lederer
zu Brandenburg zu dem Ergebnis kommen, dass eine Nachrangigkeit der Geldleistungen gegenüber Wertgutscheinen aus §3 Abs. 2 AsylBLG nicht abzuleiten
ist - vielmehr eine Betrachtung dieses Paragraphens im Kontext höherrangigen Rechts (speziell
der Grundrechte) sogar dazu führen müsste, bei den Ersatzformen die Geldleistung als vorrangig anzusehen.
Das kann ein Weg sein, Aussagen Schünemanns, wie die am 7. Oktober im Landtag getätigte:
"Wenn sich Kommunen, auch der Landkreis Holzminden, nicht an das Bundesgesetz
halten, dann können Sie sich ganz klar darauf
verlassen, dass wir einschreiten. Wenn es überhaupt nicht mehr anders geht, ist die letzte Konsequenz, dass man das Geld nicht erstattet; denn
das Bundesrecht können wir nicht über Landesrecht aushebeln." (Protokoll der 17.
Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags, S. 1972)
als leere Drohungen eines Hardliners rassistischer Flüchtlingspolitik zu enttarnen, so dass sich Kommunen
endlich trauen, Bargeld auszugeben.
23. November 2008
Samstag, 13. Dezember, 13 Uhr, Jakobi-Kirchhof:
Demo gegen den alltäglichen Rassismus, Neonazis und für einen neuen Afro-Shop!
Nachdem in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 27.09. der Afro-Shop von Joseph M. im Ritterplan
ausbrannte, kam es bereits am 30.09. zu einer ersten kraftvollen Demo unter dem Motto "Solidarität
mit Joseph M. | Solidarität mit den Opfern von alltäglichem Rassismus." Demonstriert
wurde im Besonderen gegen die rassistische Hetze, der Joseph in den vorherigen Monaten seitens
seines Vermieters von W. ausgesetzt war sowie gegen den alltäglichen Rassismus der deutschen
Gesellschaft im Allgemeinen. An Josephs Situation hat sich nach dieser Demo wenig geändert,
wie auch am alltäglichen Rassismus mit dem Joseph und andere konfrontiert sind. Deshalb gehen
wir am 13. Dezember erneut auf die Straße, um gegen den alltäglichen Rassismus in
Göttingen und anderswo zu demonstrieren, einen neuen AfroShop zu fordern, und die Ereignisse
nicht in scheinbar willkommene Vergessenheit geraten zu lassen. (...)
Eine Vertreibung des Afro-Shops durch das Zusammenspiel von Rassismus und Gleichgültigkeit ist
für uns nicht hinnehmbar! Deswegen fordern wir auch von der Stadt Göttingen
Unterstützung für einen neuen Afro-Shop in der Innenstadt.
Das Schweigen brechen! Kein Raum für Nazis und andere RassistInnen!
10. November 2008
Soliparty: Gegen den alltäglichen Rassismus und für einen neuen Afro-Shop in Göttingen!
Am Samstag, 22. November 08, ab 22 Uhr im JuZI, Bürgerstraße 41, Göttingen.
27. Oktober 2008
Veranstaltung: Rassistische Sondergesetzgebung und die Gutscheinpraxis in Niedersachsen
Die Einführung des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes vor 15 Jahren
bedeutete eine neue Qualität der kontinuierlich fortschreitenden
Entrechtung und Entwürdigung von Flüchtlingen. Zwangsunterbringung
in Massenunterkünften, ungenügende Existenzsicherung, diskriminierende
Versorgungspraktiken, Residenzpflicht, mangelhafte medizinische Versorgung
und faktisches Arbeitsverbot sind Beispiele. Auf der Veranstaltung soll dieser
staatliche Rassismus thematisiert und an Hand der Niedersächischen
Gutscheinpraxis tiefergehend erläutert werden.
Ort: Universität Göttingen, ZHG 003, Platz der Göttinger Sieben 5
Zeit: Dienstag, 9.12.08, 20 Uhr
21. September 2008
Fachaufsicht versus Beschluss des Kreistages Göttingen
Nachdem die Umsetzung des Beschlusses zur Abschaffung des
Wertgutscheinsystems im Landkreis Göttingen monatelang herausgezögert
wurde, ist die von Landrat Schermann herbeigesehnte Anweisung der
Fachaufsicht endlich eingegangen: Mit Schrieb vom 14. Februar 2008
teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit, der
"Beschluss [vom 9. Mai 2007]
verstößt gegen
geltendes Bundesrecht, soweit durch ihn die Verwaltung aufgefordert
wird, die Leistungen nach dem AsylbLG künftig in Form von Geldleistungen
statt in Form von Wertgutscheinen zu gewähren." Dem Wortlaut des §3
Absatz 2 Satz 1 AsylbLG, seiner Entstehungsgeschichte, der
Gesetzessystematik und der ratio legis des Prinzips der vorrangigen
Sachleistungsgewährung könne entnommen werden, dass die genannten
Ersatzformen, also Wertgutscheine, andere vergleichbare unbare
Abrechnungen oder Geldleistungen nicht gleichrangig seien.
Damit wiederholt das Innenministerium gebetsmühlenartig eine nicht
konsistente Argumentation: So stellte das Innenministerium in einem
Erlass zur Gesetzesänderung des AsylbLG im Jahre 1997 selbst fest, die
weitere Rangfolge (Geldleistungen nur dann, "wenn besondere Umstände der
Aushändigung von Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen
entgegenstehen") sei entfallen, um heute zu behaupten, eben jenes
Rangsverhältnis sei bei der Gesetzesänderung 1997 nicht aufgegeben
worden - die Änderung habe lediglich der "Straffung der Norm" gegolten.
Dem entgegen stehen zahlreiche Gesetzeskommentare und Rechtsgutachten
sowie die Praxis in Kommunen von zahlreichen Bundesländern, in denen
generell Bargeld ausgegeben wird. Auch wenn das Innenministerium in
Hannover das nicht wahrhaben will: In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg wird die Hilfe zum Lebensunterhalt als Barleistung gewährt.
Und auch in Niedersachsen
wehrt sich Holzminden erfolgreicher als Göttingen gegen die
Einschüchterungsversuche aus Hannover: In einer Beschlussvorlage vom 2.
Juni 2008 bekräftigte der dortige Landrat, "für
Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs weiterhin die Gewährung von
Geldleistungen vorzusehen". Die Landtagsfraktion "Die Linke" unterstützt mit einer
Presseerklärung vom 11. Juli ausdrücklich das Festhalten des Landkreises
Holzminden an der Bargeldausgabe und spricht sich gegen die "Drangsalierung der
Kommunen", die sich für die Bargeldausgabe entschieden haben, aus.
3. Juli 2008
Auf nach Hamburg! Antira-Actioncamp vom 16. bis
24. August 2008!
6. Juni 2008
radar-Festival in Lüneburg
Von 12. bis 15. Juni findet in Lüneburg das radar-Festival
2008 statt: Aktionstage gegen
den rassistischen Normalzustand. Das Festival richtet sich dabei explizit gegen das
Niedersächische Gutscheinsystem: Am Freitag, den 13. Juni, gibt es um 15 Uhr eine Gutschein-Rallye
in der Lüneburger Innenstadt; am Samstag, den 14. Juni, um 11 Uhr beteiligt
sich die Gutscheingruppe Göttingen an einem workshop zum Gutscheinsystem.
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