Bargeld statt





Wertgutscheine

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Einträge aus den Jahren 2005, 2006 und 2007...
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5. Januar 2010

Ausstellung und Veranstaltungen in Hannover:
Residenzpflicht - invisble borders

Vom 11. bis 21. Januar 2010 findet in Hannover die Ausstellung "Residenzpflicht - invisible borders" im Kulturzentrum Pavillon mit zwei Begleitveranstaltungen statt.

Für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Status der Duldung existieren in Deutschland an alltäglichen Orten unsichtbare Grenzen. Sie dürfen sich z. B. aufgrund der sogenannten "Residenzpflicht" nur innerhalb eines ihnen zugewiesenen Bereiches bewegen. In der Regel entspricht dieser Bereich dem jeweiligen Landkreis, in dem sie gemeldet sind. Gleichzeitig werden sie verpflichtet, in Flüchtlingsheimen und -lagern oft am Rande oder außerhalb von Siedlungsgebieten zu wohnen. Gutscheinsysteme statt Bargeldleistungen, aber auch Personenkontrollen von als "fremd" wahrgenommenen Menschen an Bahnhöfen und in Zügen führen zur Markierung von Flüchtlingen und tragen zur gesellschaftlichen Isolation bei.

Die Ausstellung "Residenzpflicht - invisible borders" dokumentiert anhand von Modellen, Plänen, Texten, Fotografien und einem kurzen Film die durch die Residenzpflicht produzierte Geografie mehrfacher Einsperrung und Ausgrenzung, die durch sie verursachte Raumwahrnehmung aber auch Strategien des Widerstands.

Im Rahmen der Ausstellung finden auch zwei Veranstaltungen statt. Im direkten Anschluss an die Eröffnung der Ausstellung am

Montag, den 11. Januar um 19 Uhr referiert
Beate Selders, Journalistin und Autorin der gleichnamigen Broschüre zu

"Keine Bewegung! Die 'Residenzpflicht' für Flüchtlinge - Bestandsaufnahme und Kritik"

Die Journalistin Beate Selders beschreibt den behördlichen Umgang mit der Residenzpflicht und die alltäglichen Auswirkungen für die Betroffenen, aber auch ihre juristischen und politischen Hintergründe. Fallbeispiele und Informationen aus erster Hand sollen dazu beitragen, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit verbreitete Ahnungslosigkeit über die Lebensbedingungen Asylsuchender in Deutschland abzubauen.

Durch eine vielschichtige Darstellung wird die Residenzpflicht nicht nur als Problem der Betroffenen thematisiert: Wie wirkt es sich auf die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft aus, wenn einer Gruppe von Menschen elementare Grundrechte verweigert werden? Wie wirkungsvoll ist das staatliche Engagement gegen Intoleranz und rassistische Gewalt, wenn die davon Betroffenen per Gesetz ausgegrenzt und stigmatisiert werden?

Und am

Donnerstag, den 21. Januar, um 19 Uhr

platzhalterHannover auf dem Prüfstand
platzhalterSoziale Realität von Flüchtlingen und solidarische Handlungsmöglichkeiten

Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Gruppen agieren seit Jahren im Spannungsfeld von sozialer und politischer Arbeit. Dazu gehören z. B. auch kargah e.V. und die Kooperative Flüchtlingssolidarität. Sie schildern, unter welchen Bedingungen Flüchtlinge und Illegalisierte in Hannover Leben müssen.

Die Stadt Hannover formulierte im lokalen Integrationsplan von 2008 als Ziele eine "menschenwürdige Existenz" für Flüchtlinge und "Hilfe und Beratung" für Illegalisierte. Flüchtlingspolitik wird jedoch stark durch Bundes- und Landespolitik bestimmt. Können die im Integrationsplan formulierten Ziele unter diesen Bedingung umgesetzt werden? Wie vertragen sich diese Ansprüche mit der Tatsache, dass Flüchtlinge statt Geld Gutscheine erhalten, mit denen sie nur in bestimmten Läden und auch nicht alle Waren einkaufen können? Was kann man gegen das menschenunwürdige und Flüchtlinge stigmatisierende Gutscheinsystem tun?

Die Bleiberechtsregelung ist nun um zwei Jahre verlängert worden: Aber wie sind die Behörden in Hannover bisher mit der Vergabe von Bleiberechten umgegangen? Anstatt Bargeld erhalten Flüchtlinge Gutscheine mit denen sie nicht alle zur Verfügung stehenden Waren kaufen dürfen: Wie kann man sich für einen besseren Schutz für Flüchtlinge einsetzen?

Kooperationsveranstaltung von Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen, Kooperative Flüchtlingssolidarität, Pavillon und kargah e.V.




30. Oktober 2009

Weg mit dem Sachleistungsprinzip!

Artikel 3 des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes regelt das sogennannte Sachleistungsprinzip. Dort heißt es:

"Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. (...) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (...) können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen (...) Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden." [1]

Diesem Vorrangsprinzip der Sachleistung und der von Hardlinern einer rassistischen Flüchtlingspolitik betriebenen Erweiterung des selbigen auf eine angebliche Rangfolge der Alternativleistungsformen ist geschuldet, dass AsylbewerberInnen und rechtlich Gleichgestellte in Göttingen die in zustehenden Leistungen in Form von Gutscheinen andernorts teilweise sogar als Fresspakete, Kantinenverpflegung oder Chipkarten bekommen. Obwohl es auch derzeit genügend Beispiele für Länder und Kommunen gibt, in denen generell Geldleistungen ausgegeben werden, wurde die Gutscheinausgabe immer wieder mit Verweis auf Artikel 3 als angeblich zwingend vorgeschrieben durchgesetzt, in Göttingen zuletzt mittels fachaufsichtlicher Weisung im Februar 2008.

Doch nun besteht eine geringe Aussicht, dass der wackeligen Argumentation der GutscheinverfechterInnen das Fundament entzogen werden könnte, denn im schwarz-gelben Koalitionsvertrag [pdf, 935 kb] findet sich in Kapitel III, Abschnit 5 der Satz:

"Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren."

Auch wenn damit freilich noch keine Richtung vorgegeben wird, so ist es doch ein Hinweis, dass das Sachleistungsprinzip in seiner bisherigen Form zur Disposition steht. Und bereits Mitte Oktober hatte der Bayerische Flüchtlingsrat im Vorfeld der Anti-Lager-Aktionstage in Schongau bekannt gegeben, die FDP wolle die "Forderung nach einer Abkehr vom 'Sachleistungsprinzip' des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Koalitionsverhandlungen ein[bringen]" [2].

Wir sind also gespannt, und eilen der neuen Bundesregierung bei der Evaluierung schon mal freundlich zur Hilfe:

Das Sachleitsungsprinzip bedeutet Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung von Flüchtlingen. Es dient der Schikane, Kontrolle und Disziplinierung von AsylbewerberInnen und macht ihnen jeden Tag deutlich, dass sie in Deutschland nicht willkommen sind. In diesem Sinne werden die Grundrechte der Leistungsberechtigten verletzt, insbesondere das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichheitsgrundsatz, das Grundrecht der Informationsfreiheit und der Religionsfreiheit. Mittelbar ist auch der Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes betroffen. (vgl. Gutachten von Rechtsanwältin Lederer). Weiterhin bedeutet das Sachleistungsprinzip für die zuständigen Behörden erhebliche Mehrkosten durch einen gegenüber der Bargeldausgabe deutlich größeren Verwaltungsaufwand. (vgl. Rödl-Gutachten der Stadt Münster, Seite 8) Auch besteht -insbesondere bei der Ausgabe von Gutscheinen-, die Gefahr, dass Dritte die prekäre Lage der Flüchtlinge zum Beispiel durch Einbehalten von Wechselgeld, durch Bargeldauszahlung eines Betrages unterhalb des Nennwertes der Gutscheine oder durch erhöhte Verkaufspreise beim Bezahlen mit Gutscheinen ausnutzen.

Das Sachleitsungsprinzip ist nach alledem menschenunwürdig, es muss schnellstmöglich abgeschafft werden!





10. Oktober 2009


Veranstaltung und Diskussion:
Dienstag, 27. Oktober 09 | 19 Uhr | DGB-Haus

 Shutdown Paganí! Das No-Border-Camp 2009 auf Lesvos

Die griechische Insel Lesvos mit ihrem Internierungslager Paganí ist ein Brennpunkt der Auseinandersetzungen um das Grenzregime der Europäischen Union. In der letzten Augustwoche fand auf der Insel ein internationales No-Border-Camp statt, um die Kämpfe der Flüchtlinge und MigrantInnen um Bewegungsfreiheit und ein selbstgewähltes Leben zu unterstützen und um die Abschottungspolitik Europas anzugreifen.
Eine bedeutende Migrationsroute nach Europa führt derzeit über die Türkei nach Griechenland. Auf den nur wenige Kilometer breiten Meerengen zwischen dem türkischen Festland und den griechischen Inseln, verhindert die Küstenwache mit Unterstützung der europäischen Grenzschutz-Agentur Frontex die Einreise der Flüchtlinge, verletzt ihre Rechte und gefährdet ihre Leben. Flüchtlinge, die es dennoch an Land schaffen, werden in völlig überfüllte Aufnahmegefängnisse gesteckt, in denen sie auf Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden, bevor man sie mit einer Aufforderung zur Ausreise entlässt.
Auf der Veranstaltung werden No-Border CamperInnen über die Situation in Griechenland und über die Auseinandersetzungen vor Ort berichten. Dabei soll ein Eindruck von den Aktionen und vom Camp gegeben werden, Schwierigkeiten angesprochen und über Perspektiven diskutiert werden.

Ort: DGB-Haus, Obere-Masch-Straße 10.
Zeit: Dienstag, 27. Oktober 09 um 19 Uhr





13. September 2009

Soliparty der Gutscheingruppe
Freitag, 9. Oktober 2009, 22 Uhr, JuZI Göttingen.

Alle sollen bleiben nur die Gutscheine nicht! Weg mit dem rassistischen Gutscheinsystem!
Kommt zahlreich am 9. Oktober ins JuZI, Bürgerstraße 41, Göttingen.




19. August 2009

Donnerstag, 27. August 2009 | 16 Uhr | Rathaus Göttingen:

Demonstration gegen Abschiebung
Abschiebungen in den Kosovo stoppen!

...und am 29.8. um 13h große antirassistische Demonstration in Büren gegen den dortigen Abschiebeknast, gegen Abschiebehaft und Migrationskontrolle und für weltweite Bewegungsfreiheit! Beide Demonstrationen sind Teil der Aktionswoche gegen Abschiebung vom 24.8. bis 30.8. mit zahlreichen Veranstaltungen in vielen Städten.
aktionswoche



21. Juli 2009

Freitag, 24. Juli 2009 | 15 bis 18 Uhr | Gänseliesel Göttingen:

Innenstadtaktion gegen die Festung Europa

Die Europäische Union gleicht seit Jahren einer Festung. Die Außengrenzen werden technologisch und militärisch hochgerüstet und Flüchtlinge, die in Europa Zuflucht vor Krieg, Verfolgung und Armut suchen, müssen immer gefährlichere Wege auf sich nehmen, um europäisches Territorium zu erreichen. Viele Tausende sterben jedes Jahr auf ihrer Flucht nach Europa.
Migrationsrouten verlagern sich und derzeit entwickelt sich Griechenland mit seinen Ägäis-Inseln zunehmend zu einem Brennpunkt: Die griechische Hafenpolizei verhindert mit der Unterstützung der neuen europäischen Grenzschutz-Agentur FRONTEX die Einreise der Flüchtlinge, verletzt ihre Rechte und gefährdet ihre Leben. Die, die es dennoch an Land schaffen, werden in überfüllte Aufnahmelager gesteckt, in denen sie auf Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden bevor man sie in die Obdachlosigkeit entlässt: In der Umgebung der griechischen Häfen warten sie auf eine Gelegenheit, im andere Europäische Länder weiterzureisen. Doch die zentraleuropäischen Staaten weigern sich kontinuierlich boat people aufzunehmen. Im Gegenteil: Auf Grundlage des Dublin II-Abkommens werden aufgegriffene Flüchtlinge in das jeweilige Land zurückgeschoben, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben.

Um das europäische Grenzregime und den brutalen Umgang mit Flüchtlingen und MigrantInnen anzuprangern wird in der letzten Augustwoche auf der griechischen Insel Lesvos ein internationales No-Border-Camp stattfinden. Zur Mobilisierung veranstalten wir am Freitag, 24. Juli von 15 bis 18 Uhr eine Innenstadtaktion in Göttingen am Gänseliesel mit Informationsmaterial und Redebeiträgen.
Gleichzeitig wenden wir uns gegen die die Kriminalisierung von UnterstützerInnen: Derzeit drohen Stefan Schmidt und Elias Bierdel, die mit dem Schiff Cap Anamur 37 Menschen aus Seenot retteten, in Italien Haft- und drastische Geldstrafen.

Kommt vorbei und unterstützt den Kampf gegen die Festung Europa.




17. Juni 2009

Elektronischen Petition zur Abschaffung des Sachleistungsprinzips:

"...und wer kontrolliert Ihr Leben?"

Eine aktuell von der Kampagne "...und wer kontrolliert Ihr Leben?" beim Bundestag eingereichte Petition fordert die Aufhebung des Sachleistungsprinzips, jenes rassistischen und diskriminierenden Sondergesetzes für Asylsuchende und Geduldete, für dessen Abschaffung auch die Göttinger Gutscheingruppe seit nun mehr über 10 Jahren kämpft! Die Petition mit folgendem Wortlaut kann noch bis zum 10. Juli 2009 gezeichnet werden:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) so geändert wird, dass die Leistungen an Asylbewerber_innen und geduldete Flüchtlinge in Zukunft als Bargeld ausgezahlt werden, anstatt wie bisher in Form von Sachleistungen. Dabei soll die Höhe der Geldleistungen mindestens die im SGB XII festgeschriebene Höhe betragen."

Weitere ePetitionen, die eine Verbesserung der miserabelen Lage von Asylsuchenden und Geduldeten fordern, werden in naher Zukunft folgen. Und zwar:

  • Gegen den Zwang in Heimen zu wohnen;
  • gegen das Verbot den zugewiesen Landkreis nicht verlassen zu dürfen;
  • für eine Aufenthaltserlaubnis aller Personen, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, sowie für ein Abschiebeverbot von Familien mit Schul- oder Kindergartenkindern;
  • für die Erlaubnis von Erwerbsarbeit für Flüchtlinge.
Unabhängig von diesen Petitionen befasst sich der Deutsche Bundestag seit November 2008 auf Antrag der Grünen mit der Aufhebung des AsylbLG: In der zur diesem Antrag gehörenden, öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2009 nahmen zahlreiche ExpertInnen kritische Stellung:
So stellte der Flüchtlingsrat Berlin fest, dass der Gesetzgeber mit dem Ausbildungs- und Arbeitsverbot, der Umverteilung und Residenzpflicht sowie der Einweisung in Gemeinschaftsunterkünfte die Notlage der von den Leistungseinschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes betroffenen Flüchtlinge künstlich erzeugt habe und weiter verfestige. Dies solle der Abschreckung anderer Flüchtlinge dienen. Die über Jahre hinweg praktizierte Ausgrenzung von der Teilhabe an allen Bereichen des Lebens in der Gesellschaft mache die davon betroffenen Flüchtlinge auf Dauer psychisch und physisch krank, bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.
Für die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Verbände ist es fraglich, ob das AsylbLG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das AsylbLG verstoße zudem gegen Europa- und Völkerrecht, sei integrationsfeindlich und eine Kosteneinsparung sei nicht belegbar. Sie "begrüßen und unterstützen mit Nachdruck" den Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des AsylbLG.
Auch das Kommissariat der Deutschen Bischöfe meint, dass das AsylbLG keine Existenzberechtigung mehr habe: Die Vorstellung, es gehe nur um die Regelung eines kurzfristigen Aufenthaltes von Flüchtlingen, stimme nicht mit den Realitäten überein. Flüchtlinge hielten sich zum Teil viele Jahre in Deutschland auf und seien auf Integrationsangebote angewiesen.

Die Unterzeichnung der Petition ist eine von vielen Möglichkeiten, Protest zum Ausdruck zu bringen. Das Sachleistungsprinzip ist diskriminierend und entmündigend. Es wird ausschließlich zur Kontrolle und Disziplinierung der AsylbewerberInnen benutzt. Ihnen wird verwehrt, selbst zu entscheiden, was und wo sie einkaufen. Bargeld ist ein Schritt zu Selbstbestimmung und Gleichbehandlung.

Deshalb: Fordert die Abschaffung des Sachleistungsprinzips!




23. April 2009

Gutscheine, Bargeld, Leistungskürzung.

Die Lebensbedingungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland sind von Schikane und der Willkür rassistischer Gesetzgebung geprägt. Undurchsichtige Regelungen, die immer wieder anders ausgelegt werden, sind an der Tagesordnung.
In Remscheid setzten sich kürzlich Flüchtlinge aus unterschiedlichen Flüchtlingsunterkünften gemeinsam gegen die dortigen Zustände zur Wehr und konnten zumindest in einigen Punkten eine Verbesserung ihrer Situation erreichen: Bisher bekamen Flüchtlinge in Remscheid Gutscheine, wenn sie nicht bereit waren, an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken. Dies soll nun geändert werden: Künftig werden auch in Remscheid Barleistungen ausgegeben.
Zur Erinnerung: In Göttingen wie in fast allen anderen Städten und Gemeinden in Niedersachsen stellen Gutscheine nach wie vor die Regelleistungsform für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge dar. Durchgesetzt wird das Gutscheinsystem hier auch gegen den erklärten Willen diverser Kommunalparlamente, "untermauert" durch die gebetsmühlenartig wiederholte These, das Bundesgesetz lasse die Bargeldausgabe nicht zu.

Bereits im Oktober erreichte die interessierte Leserin eine Notiz, dass AsylbewerberInnen aus Leipzig seit Jahresbeginn 2009 ihre Leistungen in Form von Bargeld gewährt bekommen. Damit wird die dort bisher praktizierte und weitaus diskriminierendere Paketversorgung abgelöst. "Jeder Asylbewerber kann künftig selbst entscheiden, was er wann und wo im Rahmen seiner Grundversorgung einkauft. Das bedeutet mehr Selbstbestimmung und ein Plus an Lebensqualität für die Leistungsberechtigten". So erläutert der Bürgermeister Leipzigs großmütig etwas, das für alle anderen selbstverständlich ist.

Selbstverständlich ist eigentlich auch, dass für alle Menschen das Existenzminimum gleich hoch ist. Mit der Einführung des Sondergesetzes 1993 - dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz - gilt das nicht mehr. AsylbewerberInnen und Flüchtlinge erhalten seitdem nur noch rund 65% der für Deutsche vorgesehenen Sozialleistungen. An dieser Tatsache stört sich mittlerweile sogar auch der Entwurf einer EU-Asylrichtlinie, die sich mit der Festlegung von Mindestnormen in den Mitgliedstaaten befasst. Neben der generellen Anhebung von Sozialleistungen auf das nationale Sozialhilfeniveau hält die Europäische Union den unentgeltlichen Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung, sowie Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für geboten. Am 13. Februar 2009 beriet der Bundesrat zu dieser Thematik und Niedersachsens Innenminister Schünemann präsentierte sich erneut als Hardliner diskriminierender und rassistischer Flüchtlingspolitik: In seiner Rede bekräftigte er die Doktrin der Abschreckung, die die Niedersächsische Flüchtlingspolitik bestimmt und darauf baut, dass Flüchtlinge durch eine möglichst schikanöse Behandlung außer Landes zu treiben sind.
Am 6. Mai 2009 soll die EU-Richtlinie nun verabschiedet werden. Bleibt zu hoffen, dass sich "die Schünemanns" diesmal nicht durchsetzen können.




11. April 2009

Antirassistischer Stadtrundgang durch Göttingen

am 29. April um 16 Uhr; Treffpunkt: SUB / Campus

Dieser Stadtrundgang soll für alltägliche rassistische Ausgrenzung und Stigmatisierung sensibilisieren. Es werden Orte aufgezeigt und angeprangert, an denen Menschen systematisch und institutionell entrechtet werden.

Durch rassistische Polizeikontrollen zum Beispiel am Bahnhof werden nicht weiße Menschen stigmatisiert. Mögliche Folgen sind Belästigung, Erniedrigung, Ausgrenzung und die öffentliche Darstellung als fremd und gefährlich.

Die Residenzpflicht beschränkt viele Migrant*innen in ihrer alltäglichen Bewegungsfreiheit. Sie erschwert oder verhindert zum Beispiel Besuche, Erwerbsarbeit oder politische Betätigung.

Die Gutscheinpraxis bedeutet für alle, die unter das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz fallen, Bevormundung und Demütigung. Sie dient dazu, das Leben von Migrant*innen zusätzlich zu erschweren und die Lebensqualität gezielt zu mindern.

Der Antirassistischer Stadtrundgang findet am 29. April um 16 Uhr statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Treffpunkt: Campus Göttingen vor der Niedersächischen Staats- und Universitätsbibliothek, Platz der Göttinger Sieben 1.




17. Dezember 2008

Niedersachsen bleibt stur

Der Niedersächische Landtag hat in seiner Sitzung am 17. September 08 einen Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen abgelehnt, der zum Ziel hatte, die Kommunen nicht länger zu der restriktiven Gutscheinpraxis zu verpflichten. In dem Antrag heißt es, die Landesregierung werde "aufgefordert, jegliche Vorgaben gegenüber den Kommunen, die darauf gerichtet sind, Wertgutscheine gegenüber Barauszahlungen und unbaren Abrechnungen bei der Leistungserbringung nach §3 AsylbLG zu bevorzugen, aufzuheben. (...) Die Räte der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Oldenburg, der Stadt und des Landkreises Göttingen und (...) des Landkreises Holzminden haben sich gegen die Praxis, vorrangig Wertgutscheine statt Bargeld an die Asylbewerber auszugeben, ausgesprochen. Diesen Bestrebungen soll auch auf Landesebene entsprochen werden."

Die gute Absicht der AntragstellerInnen, das entmündigende und rassistische Gutscheinsystem auch in Niedersachsen endlich abschaffen zu wollen, in allen Ehren - der vorgelegte Antrag von Bündnis90/Die Grünen muss der Landesregierung wie eine Vorlage vorgekommen sein, erneut mit der immergleichen Behauptung aufzuwarten, die generelle Ausgabe von Bargeld verstoße gegen Bundesrecht. Dringend nötig wäre hingegen, die Landesregierung dazu zu bringen, ihre eigene Gesetzesauslegung rechtsgutachtlich prüfen zu lassen. Dann müsste auffallen, was auch jeder aufmerksamen Leserin der Schünemann Rede aufgefallen ist:

  1. Wertgutscheine sind keine Sachleistungen, sondern eine der im Gesetz vorgesehenen Alternativleistungsformen.
  2. Niedersachsen ist sehr wohl das Bundesland, welches die Wertgutscheinausgabe am restriktivsten handhabt: Laut amtlicher Statistik erhalten in Berlin, Hamburg, Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt weniger als 10% aller dezentral untergebrachten Leistungsberechtigten neben anderen Leistungsformen auch Wertgutscheine, während es in Niedersachsen 77% sind, welches den bundesweit höchsten Anteil darstellt. (Statistik als Tabelle mit relativen Zahlen aufbereitet.)
  3. Die Heranziehung ausländerpolitischer Zwecke ("verminderte Anreizwirkung" für Dritte) steht im Widerspruch zu den sonst angeführten "Umständen des Einzelfalls" und stellt eine Instrumentalisierung des Leistungsrechts dar. Sie verletzt somit Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde (vgl. Classen, "Menschenwürde mit Rabatt")

Neben den hier aufgeführten Widersprüchen könnte ein Rechtsgutachten ähnlich wie jenes von Rechtsanwältin Lederer zu Brandenburg zu dem Ergebnis kommen, dass eine Nachrangigkeit der Geldleistungen gegenüber Wertgutscheinen aus §3 Abs. 2 AsylBLG nicht abzuleiten ist - vielmehr eine Betrachtung dieses Paragraphens im Kontext höherrangigen Rechts (speziell der Grundrechte) sogar dazu führen müsste, bei den Ersatzformen die Geldleistung als vorrangig anzusehen.
Das kann ein Weg sein, Aussagen Schünemanns, wie die am 7. Oktober im Landtag getätigte:

"Wenn sich Kommunen, auch der Landkreis Holzminden, nicht an das Bundesgesetz halten, dann können Sie sich ganz klar darauf verlassen, dass wir einschreiten. Wenn es überhaupt nicht mehr anders geht, ist die letzte Konsequenz, dass man das Geld nicht erstattet; denn das Bundesrecht können wir nicht über Landesrecht aushebeln." (Protokoll der 17. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags, S. 1972)

als leere Drohungen eines Hardliners rassistischer Flüchtlingspolitik zu enttarnen, so dass sich Kommunen endlich trauen, Bargeld auszugeben.



23. November 2008

Samstag, 13. Dezember, 13 Uhr, Jakobi-Kirchhof:

Demo gegen den alltäglichen Rassismus,
Neonazis und für einen neuen Afro-Shop!

Nachdem in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 27.09. der Afro-Shop von Joseph M. im Ritterplan ausbrannte, kam es bereits am 30.09. zu einer ersten kraftvollen Demo unter dem Motto "Solidarität mit Joseph M. | Solidarität mit den Opfern von alltäglichem Rassismus." Demonstriert wurde im Besonderen gegen die rassistische Hetze, der Joseph in den vorherigen Monaten seitens seines Vermieters von W. ausgesetzt war sowie gegen den alltäglichen Rassismus der deutschen Gesellschaft im Allgemeinen. An Josephs Situation hat sich nach dieser Demo wenig geändert, wie auch am alltäglichen Rassismus mit dem Joseph und andere konfrontiert sind. Deshalb gehen wir am 13. Dezember erneut auf die Straße, um gegen den alltäglichen Rassismus in Göttingen und anderswo zu demonstrieren, einen neuen AfroShop zu fordern, und die Ereignisse nicht in ­ scheinbar willkommene ­ Vergessenheit geraten zu lassen. (...)

Eine Vertreibung des Afro-Shops durch das Zusammenspiel von Rassismus und Gleichgültigkeit ist für uns nicht hinnehmbar! Deswegen fordern wir ­ auch von der Stadt Göttingen ­ Unterstützung für einen neuen Afro-Shop in der Innenstadt.

Das Schweigen brechen! Kein Raum für Nazis und andere RassistInnen!




10. November 2008

Soliparty: Gegen den alltäglichen Rassismus und
für einen neuen Afro-Shop in Göttingen!

Am Samstag, 22. November 08, ab 22 Uhr im JuZI, Bürgerstraße 41, Göttingen.

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27. Oktober 2008

Veranstaltung: Rassistische Sondergesetzgebung und die Gutscheinpraxis in Niedersachsen

Die Einführung des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes vor 15 Jahren bedeutete eine neue Qualität der kontinuierlich fortschreitenden Entrechtung und Entwürdigung von Flüchtlingen. Zwangsunterbringung in Massenunterkünften, ungenügende Existenzsicherung, diskriminierende Versorgungspraktiken, Residenzpflicht, mangelhafte medizinische Versorgung und faktisches Arbeitsverbot sind Beispiele. Auf der Veranstaltung soll dieser staatliche Rassismus thematisiert und an Hand der Niedersächischen Gutscheinpraxis tiefergehend erläutert werden.

Ort: Universität Göttingen, ZHG 003, Platz der Göttinger Sieben 5
Zeit: Dienstag, 9.12.08, 20 Uhr



21. September 2008

Fachaufsicht versus Beschluss des Kreistages Göttingen

Nachdem die Umsetzung des Beschlusses zur Abschaffung des Wertgutscheinsystems im Landkreis Göttingen monatelang herausgezögert wurde, ist die von Landrat Schermann herbeigesehnte Anweisung der Fachaufsicht endlich eingegangen:
Mit Schrieb vom 14. Februar 2008 teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit, der "Beschluss [vom 9. Mai 2007] verstößt gegen geltendes Bundesrecht, soweit durch ihn die Verwaltung aufgefordert wird, die Leistungen nach dem AsylbLG künftig in Form von Geldleistungen statt in Form von Wertgutscheinen zu gewähren." Dem Wortlaut des §3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG, seiner Entstehungsgeschichte, der Gesetzessystematik und der ratio legis des Prinzips der vorrangigen Sachleistungsgewährung könne entnommen werden, dass die genannten Ersatzformen, also Wertgutscheine, andere vergleichbare unbare Abrechnungen oder Geldleistungen nicht gleichrangig seien.
Damit wiederholt das Innenministerium gebetsmühlenartig eine nicht konsistente Argumentation: So stellte das Innenministerium in einem Erlass zur Gesetzesänderung des AsylbLG im Jahre 1997 selbst fest, die weitere Rangfolge (Geldleistungen nur dann, "wenn besondere Umstände der Aushändigung von Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen entgegenstehen") sei entfallen, um heute zu behaupten, eben jenes Rangsverhältnis sei bei der Gesetzesänderung 1997 nicht aufgegeben worden - die Änderung habe lediglich der "Straffung der Norm" gegolten. Dem entgegen stehen zahlreiche Gesetzeskommentare und Rechtsgutachten sowie die Praxis in Kommunen von zahlreichen Bundesländern, in denen generell Bargeld ausgegeben wird. Auch wenn das Innenministerium in Hannover das nicht wahrhaben will: In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg wird die Hilfe zum Lebensunterhalt als Barleistung gewährt.

Und auch in Niedersachsen wehrt sich Holzminden erfolgreicher als Göttingen gegen die Einschüchterungsversuche aus Hannover: In einer Beschlussvorlage vom 2. Juni 2008 bekräftigte der dortige Landrat, "für Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs weiterhin die Gewährung von Geldleistungen vorzusehen". Die Landtagsfraktion "Die Linke" unterstützt mit einer Presseerklärung vom 11. Juli ausdrücklich das Festhalten des Landkreises Holzminden an der Bargeldausgabe und spricht sich gegen die "Drangsalierung der Kommunen", die sich für die Bargeldausgabe entschieden haben, aus.



3. Juli 2008

Auf nach Hamburg! Antira-Actioncamp vom 16. bis 24. August 2008!
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6. Juni 2008

radar-Festival in Lüneburg

Von 12. bis 15. Juni findet in Lüneburg das radar-Festival 2008 statt: Aktionstage gegen den rassistischen Normalzustand. Das Festival richtet sich dabei explizit gegen das Niedersächische Gutscheinsystem: Am Freitag, den 13. Juni, gibt es um 15 Uhr eine Gutschein-Rallye in der Lüneburger Innenstadt; am Samstag, den 14. Juni, um 11 Uhr beteiligt sich die Gutscheingruppe Göttingen an einem workshop zum Gutscheinsystem.