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Wertgutscheine

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16. Dezember 2007

Egal wer regiert, auf die Nullrunde ist Verlaß

Bislang haben sämtliche Bundesregierungen auf eine Erhöhung der Leistungssätze nach dem AsylbLG verzichtet. Anlässlich einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema veröffentlichte Pro Asyl am 14. Dezember diesen Jahres eine Presseerklärung, aus der wir im folgenden zitieren:

"Obwohl die Sozialleistungen für Asylsuchende und andere Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 nicht erhöht wurden und inzwischen um 35 % unter dem Niveau der Sozialhilfe liegen, will die Bundesregierung die Beträge auch künftig nicht erhöhen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 16/7365). Die Regierung bekennt sich damit zur Fortsetzung einer Politik, mit der die Betroffenen um ihr Existenzminimum geprellt werden.

Wer eine Begründung für das rekordverdächtige Ausbleiben jeder Erhöhung seit 1993 erwartet, wird enttäuscht. Es gibt keine.

Mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich seit Ende August 2007 die Lage noch verschärft. Die Bezugsdauer der gegenüber der Sozialhilfe drastisch schlechteren Leistungen wurde von 36 auf 48 Monate erhöht. Eine Reihe von Bundesländern nimmt eine missglückte Formulierung im Gesetz, in dem offenbar vergessen wurde, eine Übergangsregelung zu treffen, zum Anlass, auch seit weit mehr als 48 Monaten in Deutschland lebende Flüchtlinge erneut für 12 Monate auf die reduzierten (Sach-)Leistungen herunterzudrücken, obwohl sie bereits nach langjährigem Aufenthalt längst einen höheren Anspruch entsprechend der Sozialhilfe hatten.

Während das Existenzminimum in der Sozialhilfe und beim ALG II durch die Regelleistung von 347,- Euro/Monat gedeckt wird, erhalten Flüchtlinge nur 224,97 Euro/Monat. Davon werden vielerorts lediglich 40,90 Euro als Bargeld gewährt, das den gesamten monatlichen Bedarf an Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, den Schulbedarf der Kinder usw. abdecken soll. Der Rest wird in Form von Kleidungs- und Lebensmittelgutscheinen oder Essenspaketen erbracht.

Befragt, was die Bundesregierung zu tun gedenke um zu vermeiden, dass Betroffene auch nach vielen Jahren wieder auf das Mangelversorgungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückverwiesen werden, erklärt die Bundesregierung, dies sei nach dem 'eindeutigen' Wortlaut des AsylbLG zulässig.

Die seit 14 Jahren laufende, sich ständig verschärfende leistungsrechtliche Ausgrenzung von Asylsuchenden wird unter Rot-Schwarz perfide perfektioniert. Betroffen von der dreisten Entrechtung sind auch fast 50.000 Kinder, die in die Minderversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einbezogen sind. Sie erfahren eine massive Diskriminierung, die ihr Leben prägt."



16. Dezember 2007

Antirassistischer Einkauf in Henningsdorf

In Brandenburg gibt es weiterhin in vielen Landkreisen rassistische Chipkarten oder Gutscheine für MigrantInnen und Flüchtlinge. Gestern fand deshalb in Hennigsdorf bei Berlin ein Antirassistischer Einkauf statt.




10. Dezember 2007

Gutscheine und kein Ende

Flüchtlinge erhalten in Niedersachsen weiterhin kein Bargeld, sondern Leistungen in Form der diskriminierenden SodexhoPass-Wertgutscheine. Diese Leistungen liegen knapp 35% unterhalb des Existenzminimums (ALG II). Der Landkreis Göttingen hatte in einer Entscheidung im Oktober 2007 zwar seinen Willen bekräftigt, diese Gutscheine abschaffen zu wollen: Ob und wann diese Entscheidung umgesetzt wird, ist allerdings fraglich.
Im Gegenteil: Vorerst werden in Göttingen noch mehr Menschen von der schikanösen Gutscheinpraxis betroffen sein: In Folge der 2. Änderung des Zuwanderungsgesetzes im August diesen Jahres hat sich neben anderen Restriktionen auch die Frist, nach der frühestens von Gutscheinen auf Geldleistungen umgestellt werden kann, von 36 auf 48 Monate erhöht.

Das Land Niedersachsen zeigt sich bei der Umsetzung dieses Gesetzes mal wieder besonders "kreativ": Während andere Bundesländer den LeistungsempfängerInnen, die bereits den Status der "gewöhnlichen" Sozialhilfe erreicht hatten, diesen nicht mehr wegnehmen, hat sich Niedersachsen entschieden, seine Flüchtlinge sämtlich zurückzustufen und für weitere 12 Monate abgesenkte Leistungen und Gutscheine aufzudrücken.
Zwar gibt eine Reihe von Entscheidungen (z. B. die des Sozialgerichts Braunschweig) Grund zur Hoffnung, dass diese Maßnahme der gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird, doch um "gewöhnliche" Sozialleistungen zu erhalten, müssen Flüchtlinge erst einmal Rechtsmittel einlegen.

Für den Gutscheinumtausch in Göttingen bedeutet die derzeitige Situation in jedem Falle einen größeren Tauschbedarf. Deswegen: Beteiligt Euch kontinuierlich am Tausch. Im Roten Buchladen, im Kabale, in der Mathe- sowie in der Theo-Caféte kann mensch Gutscheine zusammen mit einer Vollmacht bekommen, die berechtigt die Gutscheine im Namen der jeweiligen Person zu benutzen, auf die sie ausgestellt wurden. Die Flüchtlinge erhalten dafür das Bargeld - natürlich umso mehr, je mehr Leute sich am Tausch beteiligen. Während in einigen Läden weitgehend problemlos mit Vollmacht und Gutschein eingekauft werden kann, weigern sich andere Geschäfte immer wieder, die Gutscheine in Verbindung mit den Vollmachten zu akzeptieren. Hier ist es besonders wichtig, immer wieder mit Gutschein und Vollmacht zu nerven, um die rassistische Praxis dieser Läden zu stören. Achtet diesbezüglich auch auf Ankündigungen.



4. November 2007

Antifa Info Abend mit Schwerpunkt Gutscheinpraxis

In Hannover findet am 15. November 07 der Antifa Info Abend der [aah] zum Thema Rassismus und antirassistische Praxis statt: Schwerpunkt bildet das rassistische Gutscheinsystem. Die Veranstaltung ist Teil einer antirassistischen Veranstaltungsreihe im Vorfeld der diesjährigen Demonstration gegen Abschiebung und Abschiebehaft am 8. Dezember vor der Abschiebehaftanstalt in Hannover-Langenhagen.

Ort: UJZ Korn, Kornstr. 28-30    Zeit: 15. November, 20 Uhr.




7. Oktober 2007

Landkreis Göttingen bekräftigt seinen Entschluss, das Gutscheinsystem für Flüchtlinge abzuschaffen

Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2007 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt, seinen Beschluss vom 9. Mai zurückzunehmen, in dem die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge beschlossen worden war. Flüchtlinge sollten künftig die ihnen zustehenden Leistungen in Bargeld erhalten. Landrat Schermann scheiterte mit seinem politisch motivierten Ansinnen, die Mehrheit der Abgeordneten davon zu überzeugen, die damalige Entscheidung sei rechtswidrig gewesen.

Vielmehr wurde durch einen mit der gleichen Stimmenverteilung verabschiedeten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bekräftigt, dass man sich von der Argumentation des Niedersächsischen Innenministeriums nicht ins Bockshorn jagen lässt: Dieses beharrte in einem Schreiben vom 8. August auf dem in §3 Abs. 2 AsylbLG formulierten Vorrang der Sachleistung, welcher jedoch durch den Beschluss vom 9. Mai substantiell gar nicht in Zweifel gezogen wurde. Denn auch bei Wertgutscheinen handelt es sich nicht um Sachleistungen, sondern, wie bei Bargeld auch, um eine der von der Gesetzgeberin vorgesehenen Alternativleistungsformen.

Die Gutscheingruppe begrüßt die Entscheidung des Kreistages, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das gleiche Anliegen Anfang Juli im Rat der Stadt Göttingen an den Stimmen der SPD gescheitert war. ( siehe unten)

Das Niedersächsische Innenministerium hatte zuvor angekündigt, den Beschluss vom 9. Mai kommunalaufsichtlich zu beanstanden. Voraussichtlich wird der Kreistag diese Maßnahme seinerseits gerichtlich anfechten.

Flüchtlinge in Göttingen bleiben trotz des Beschlusses bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage der schikanösen und diskriminierenden Gutscheinpraxis ausgeliefert. Der Gutscheinumtausch wird also weitergehen müssen, bitte beteiligt Euch kontinuierlich und zahlreich!




30. Juli 2007

SPD-Basis mit eigener Fraktion unzufrieden?

So jedenfalls klingt ein Beschluss der Delegiertenversammlung des SPD-Stadtverbands vom 17. Juli 07. Unter der Überschrift "Geldleistungen statt Wertgutscheine" heißt es: "Die Ausgabe von Wertgutscheinen (...) diskriminiert und entmündigt die Leistungsberechtigten, sie werden durch diese Gutscheine in ihren praktischen Möglichkeiten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben, massiv eingeschränkt und als 'unerwünschte Fremde' stigmatisiert." [1] So weit, so richtig.

Weiter heißt es dann: "Die Delegiertenversammlung des SPD Stadtverbandes Göttingen fordert daher die örtlichen Mandatsträger auf, sich in ihrem Einflussbereich nachdrücklich gegen den im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen allgemeinen Vorrang für Sachleistungen, zu denen auch die Wertgutscheine gezählt werden, einzusetzen. Dies kann am ehesten durch eine entsprechende Änderung des §3 im AsylbLG realisiert werden. Für die Betroffenen in Niedersachsen wäre bereits die Rücknahme des Erlasses vom 14.5.2007 zielführend, mit dem das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als weisungsberechtigte Aufsichtsbehörde auf dem Sachleistungsprinzip beharrt." [1]

Trotz der zwischen den Zeilen durchklingenden Enttäuschung über die eigenen MandatsträgerInnen, die sich in den Augen ihrer Basis offenbar nicht nachdrücklich genug für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems eingesetzt haben, beharrt auch der SPD-Stadtverband juristisch auf einer Position, die NICHT mit der Realtität in Einklang steht, sich aber anbietet, um die politische Verantwortung von der kommunalen Ebene weg in Richtung Hannover oder Berlin zu schieben.

Obwohl schon unzählige Male geschehen, im Folgenden ein erneuter, kurzer Versuch, argumentativ der SPD entgegenzutreten:
  1. Wertgutscheine sind keine Sachleistungen. Wer den Vorrang für Sachleistungen nach §3 AsylbLG als unumgänglich interpretiert, muss Essen oder Fresspakete für Flüchtlinge organisieren!

  2. Das indizierte Schreiben ist kein Erlass.

  3. Auch von seinem Inhalt her taugt das indizierte Schreiben nicht, um das Festhalten an Wertgutscheinen zu begründen.
Die angeführten Punkte beziehen sich ausschließlich auf den Beschluss der Delegiertenversammlung des SPD Stadtverbandes, eine darüber hinaus gehende Darstellung der Rechtslage kann auf der Sonderseite zur Rechtslage eingesehen werden.

zu a). §3 Abs. 2 AsylbLG lautet: "Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des §44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden." Ein Blick in die einschlägigen Gesetzeskommentare verrät: "Unter einer Sachleistung ist die unmittelbare Form der Bedarfsdeckung zu verstehen. D.h., im Falle der Gewährung von Sachleistungen werden dem Leistungsberechtigten zur Deckung seiner dem Grunde nach unterstellten Bedarfspositionen Leistungen zur Verfügung gestellt, die dieser ohne weitere Zwischenhandlungen (wie Kauf, Tausch etc.) zur Deckung der Bedarfe einsetzen kann." Und weiter: "Im Unterschied zu Sachleistungen handelt es sich bei Wertgutscheinen um eine >Art der Ersatzgewährung, die anstelle von Bargeld als Tauschmittel für Gegenstände der Bedarfsdeckung eingesetzt werden< (so zutr. Goldmann/Schwabe, a.a.O., S. 107), mithin um eine >geldwerte Leistung< (BT-Drucks. 12/4451, S. 8). Durch das Hinzutreten einer bestimmten Zwischenhandlung (Tausch) stellen Wertgutscheine eine mittelbare Form der Bedarfsdeckung dar." [3]
Als Argument für die Ausgabe von Wertgutscheinen taugt der Hinweis auf "vorrangig zu gewährenden Sachleistungen" also nicht, jedenfalls nicht unmittelbar. Allenfalls über den Umweg der "unterschiedlichen Nähe zum Sachleistungsprinzip" der drei Ersatzformen macht es Sinn, den generellen Sachleistungsvorrang zu betonen. Dann befindet man sich in der Argumentation aber bereits beim gegeneinander Abwägen der Ersatzformen untereinander und muss entsprechend begründen können, warum die größere Nähe zum Sachleistungsprinzip der Wertgutscheine höher zu bewerten ist, als beispielsweise die Möglichkeit, den Grundrechten der Leistungsberechtigten in größerem Umfang Rechnung zu tragen.

zu b). Im niedersächsischen Vorschriften-Informationssystem VORIS stehen "alle geltenden Gesetze und Verordnungen sowie alle ab dem Jahr 2001 veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Niedersachsen (...) im Volltext zur Verfügung". [4] Der Schrieb zur "Durchführung des Asylbewergerleistungsgesetzes (AsylbLG); Vorrang des Sachleistungsprinzips" vom 14.5.07 [5] ist dort nicht zu finden. Dieser Schrieb ist kein Erlass, sondern lediglich ein informelles Schreiben ohne Rechtsverbindlichkeit.

zu c). Unabhängig vom rechtlichen Stellenwert des Schreibens taugt auch sein Inhalt nicht, um das Festhalten an Wertgutscheinen zu begründen. Vielmehr signalisiert das Innenministerium, dass es im Unterschied zu 1997 gerade NICHT beabsichtigt, den Kommunen durch Erlass vorzuschreiben, in welcher Form sie die Leistungen nach §3 AsylbLG ausgeben, denn "die Entscheidung darüber, welche der im Gesetz genannten Leistungsformen für die Versorgung der außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen untergebrachten leistungsberechtigten Personen nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich ist, trifft die das AsylbLG ausführende Behörde, denn sie ist mit den örtlichen Gegenbenheiten und den sonstigen Besonderheiten des Einfalles [gemeint ist wohl "des Einzelfalles"] am besten vertraut". [5] Oberbürgermeister Meyer verkennt die Realität, wenn er -wie am 6. Juli 07 im Stadtrat geschehen- die Befürchtung äußert, ein Abrücken von den Wertgutscheinen würde das Einfrieren von Landesmitteln nach sich ziehen. Und auch hinsichtlich der Tatsache, dass stets vom "Einzelfall" die Rede ist, unterscheiden sich Gutschein- und Bargeldausgabe nicht. Hannover schreibt: "Soweit sich aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles das Sachleistungsprinzip nicht umsetzten lässt", könne "auf andere Leistungsformen zurückgegriffen werden, soweit dies nach den Umständen erforderlich ist. Andere Leistungsformen sind Wertgutscheine, andere vergleichbare unbare Abrechnungen oder Geldleistungen" [5].







7. Juli 2007

SPD verhindert Abschaffung der Wertgutscheine in der Stadt Göttingen

Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 6. Juli 07 die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge mit CDU-SPD-Mehrheit in letzter Minute gestoppt und hält somit an dem noch im Februar als "diskriminierend" und "bevormundend" bezeichneten System fest. Damals stimmte auch die SPD-Fraktion einer interfraktionell eingebrachten Resolution für die Abschaffung der Gutscheine zu. Jetzt schmetterten die SPD-Abgeordneten sogar die von der FDP und der antragstellenden GöLinken vorgeschlagene Überweisung in den Sozialausschuss ab und verhindern damit eine weitere parlamentarische Diskussion.

Der SPD-Abgeordnete Hermann führte für seine Fraktion aus, der für das Gutscheinsystem einschlägige §3 des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes lasse die generelle Ausgabe von Bargeld nicht zu, die Gesetzeslage sei "eindeutig". Dem entgegen stehen zahlreiche Gesetzeskommentare und Rechtsgutachten sowie die Praxis in Kommunen von zahlreichen Bundesländern, in denen generell Bargeld ausgegeben wird.

Das Abstimmungsverhalten der SPD wurde von den Fraktionen der Grünen und der GöLinken wütend zur Kenntnis genommen. Die Gutscheingruppe kritisiert die Entscheidung des Rates. Die offensichtliche Fadenscheinigkeit der "Argumentation" mittels vorgeschobener rechtlicher Schranken lässt darauf schließen, dass es letztlich doch politischer Wille der Göttinger SozialdemokratInnen ist, rassistische, diskriminierende und bevormundende Behandlung von Flüchtlingen durchzusetzen. Der Gutscheinumtausch sowie der Kampf gegen das Gutscheinsystem wird in Göttingen fortgesetzt werden müssen.





17. Mai 2007

Sonderseite zur Rechtslage in Göttingen am Start!

Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis versuchen sich derzeit den Beschlüssen ihrer Parlamente zu widersetzen und die Einführung der Bargeldausgabe zu verhindern. Dazu wird versucht dem in Kreistag und Stadtrat übereinstimmend geäußerten politischen Willen, rechtliche Hürden in den Weg zu stellen, die gar nicht existieren.

Die Gutscheingruppe hat aus diesem Grund eine Sonderseite zur rechtlichen Situation in Göttingen zusammengestellt.
Wir appellieren hiermit noch einmal nachdrücklich an die Abgeordneten insbesondere der unterstützenden Fraktionen in Stadt und Landkreis sich nicht für dumm verkaufen zu lassen und das Verhalten der Verwaltungen nicht hinzunehmen.

Über die Gründe für dieses Verhalten der Verwaltungen kann derzeit nur spekuliert werden. Aber es ist gut möglich, dass es die politische Überzeugung einzelner dort Verantwortlicher ist, die sie dazu bringt, allerlei zu versuchen, um eine demütigende und bevormundene, rassistische Praxis am Laufen zu erhalten.





12. Mai 2007

Abschaffung des Gutscheinsystems beschlossen -
Verwaltung stellt sich quer

Der Göttinger Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 9.5.2007 für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen. In einem entsprechenden Antrag heißt es zur Begründung, die Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung". Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linkspartei und WLG angenommen. CDU und FDP lehnten den Antrag ab.

Bereits im Februar 2007 hatte der Rat der Stadt Göttingen einen ähnlichen Antrag verabschiedet.

Die Verwaltungen von Stadt und Landkreis weigern sich jedoch bisher, den Beschluss umzusetzen. Das heißt Flüchtlinge erhalten derzeit weiterhin die ihnen zustehenden Leistungen in Form von Gutscheinen.

Die Verwaltungen mißachten bewußt ihren Handlungsspielraum, den das AsylbewerberInnnenleistungsgesetz spätestens seit seiner Neufassung 1997 vorsieht. [1] Auf die konkrete Frage am 11.5.07 im Stadtrat, welche Gesetze oder Vorschriften, die Ausgabe von Bargeld in Göttingen gegenwärtig noch verhindern, konnte Sozialdezernentin Dr. Schlapeit-Beck lediglich auf das Bundesgesetz (§3 AsylbLG) verweisen. Dass es sich hierbei nur um eine fadenscheinige Begründung handelt ist offensichtlich, denn schließlich werden in zahlreichen Bundesländern und Kommunen die Leistungen in Bargeld erbracht: in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin flächendeckend; mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Selbstverständlich gilt auch dort §3 des AsylbLG.

Die politische Frage, Bargeld oder Wertgutscheine auszugeben, wird seitens der Verwaltung mittels unlauterer Argumentation rechtlich kaschiert. Sie begibt sich so in eine Position, in der der politische Wille des Stadtrates und des Kreistages - nämlich Flüchtlingen endlich wieder Bargeld auszuzahlen - zur Durchsetzung eigener politischer Vorstellungen ignoriert wird.

Dies ist nicht hinzunehmen. Vielmehr ist es nun erforderlich, eine zügige Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltungen von Stadt und Landkreis einzufordern. Einstweilen wird der Gutscheinumtausch fortgesetzt werden müssen, die Beteiligung aller daran bleibt wichtig.

1. vgl. Birk LPK-BSHG sowie Fichtner/Wenzel. Außerdem Anja Lederer und Georg Classen.





10. Mai 2007

Landkreis Göttingen beschließt Abschaffung des Wertgutscheinsystems

Der Göttinger Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 9.5.2007 für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, "den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt (...) zu kündigen." Zur Begründung heißt es, die Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung".

Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linkspartei und WLG angenommen. CDU und FDP lehnten den Antrag ab.

Bislang weigert sich die Verwaltung, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses anzuerkennen und missachtet den Handlungsspielraum, den das AsylbewerberInnnenleistungsgesetz spätestens seit seiner Neufassung 1997 vorsieht. Demnach ist den zuständigen Behörden die Entscheidung freigestellt, ob sie an Flüchtlinge Wertgutscheine oder Bargeld ausgeben [1]. Entsprechend wird in zahlreichen anderen Bundesländern und Kommunen bereits verfahren: So werden in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin Bargeld ausgegeben, mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Bereits im Februar hat sich auch der Rat der Stadt Göttingen in einem ähnlichen Antrag für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems ausgesprochen.

Flüchtlinge und UnterstützerInnen begrüßen die Entscheidungen des Landkreises und des Stadtrats; die Gutscheingruppe fordert eine zügige Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltungen von Stadt und Landkreis. Bis es soweit ist, wird der von der Gutscheingruppe organisierte Umtausch fortgesetzt.

1. vgl. Birk LPK-BSHG sowie Fichtner/Wenzel. Außerdem Anja Lederer und Georg Classen.





27. April 2007

Sozialausschuss des Landkreis Göttingen empfiehlt Abschaffung des Wertgutscheinsystems

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises Göttingen hat sich in seiner Sitzung am 25.4.2007 mehrheitlich (6:4) für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen. Der Kreistag wird sich dieser Entscheidung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 9.5.2007 anschließen.

Wörtlich heißt es in dem Antrag: "Der Kreistag [lehnt] das Gutscheinsystem für Flüchtlinge ab" und "fordert die Verwaltung auf, den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel einer künftigen Barauszahlung zu kündigen." Zur Begründung heißt es unter anderem, die Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung".

Von Seiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass die Erlasse des Landes Niedersachsen von 1997, welche die Kommunen verpflichteten, vorrangig Gutscheine statt Bargeld auszugeben, seit 2005 außer Kraft gesetzt sind. [1] Demnach gelten in Niedersachsen bezüglich der Grundleistungen für AsylbewerberInnen "nur" die bundesrechtlichen Vorschriften des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes (AsylbLG).

In der Sitzung des Sozialauschusses vertrat die Verwaltung allerdings die Ansicht, dass das Bundesrecht ein Abrücken von der derzeitigen Praxis zu Gunsten der Bargeldausgabe nicht zulasse. Dem entgegen steht der Wortlaut des geänderten AsylbLG, zahlreiche Rechtsgutachten und Kommentare [2] sowie die Handhabung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen: In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin wird Bargeld ausgegeben, mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Bereits im Februar hat sich auch der Rat der Stadt Göttingen in einem ähnlichen Antrag für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems ausgesprochen.

Flüchtlinge und UnterstützerInnen begrüßen die Entscheidungen des Sozialausschusses und des Stadtrats; die Gutscheingruppe fordert eine zügige Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltungen von Stadt und Landkreis.

1. VORIS 20160 vom 1.2.2004, Abschnitt 6 mittlerweile neugefasst.
2. vgl. Birk LPK-BSHG sowie Fichtner/Wenzel. Außerdem Anja Lederer und Georg Classen.





18. April 2007

26. April: Antirassistischer Stadtrundgang

Am 26. April werden nicht nur rassistische Haltungen und Äußerungen innerhalb der Bevölkerung, sondern auch der staatlich institutionalisierte Rassismus unter die Lupe genommen. Es werden einige Tatorte des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus aufgesucht, in denen Menschen in Göttingen systematisch entrechtet werden. Hierzu sind alle interessierten Menschen eingeladen, die einen Blick hinter die polierte Fassade der "Stadt, die Wissen schafft" werfen wollen.

Antirassistischer Stadtrundgang am Donnerstag, den 26. April 2007 um 16 Uhr. Treffpunkt: vor der Universitätsbibliothek (SUB) auf dem Campus, Platz der Göttinger Sieben.






2. März 2007

Auch Landkreis Göttingen verhandelt Gutscheinpraxis

Die Fraktion Die Linke hat auf der Sitzung des Kreistages des Landkreises Göttingen am 28.2.07 einen Antrag für die Abschaffung der Gutscheinregelung gestellt. Der Antrag, der weitestgehend der am 9.2.07 vom Rat der Stadt Göttingen beschlossenen Resolution entspricht, wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen signalisierten in ihren Redebeiträgen dem Antrag in der Sache zustimmen zu wollen - eine Entscheidung fällt voraussichtlich auf der nächsten Kreistagssitzung im Mai diesen Jahres (9.5.07, 15 Uhr, Ratssaal des Neuen Rathauses, Göttingen).

Die SPD-Abgeordnete Brunhild Ralle brachte in ihrem Beitrag eine neue Information in die Debatte: Demnach seien die in der Vorlage genannten Erlasse seit 2005 außer Kraft. Weitere Details oder Referenzen nannte sie jedoch nicht. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre die Grundlage des Gutscheinsystems in ganz Niedersachsen in Frage gestellt: Bislang wurden die besagten Erlasse von den Kommunalverwaltungen als defacto-Verpflichtung interpretiert, Gutscheine auszugeben.






2. März 2007

Vernetzungstreffen "Bargeld, BASTA!"

Die Umtauschinitiative Leipzig lädt im Rahmen des Buko30 (6.-9. April in Leipzig) Gutschein-, Umtausch- und Chipkarteninis zu einem gemeinsamen Treffen ein, um Erfahrungen auszutauschen und weiterzuentwickeln bzw. sich zu vernetzen.




18. Februar 2007

Auch weiterhin kein Bargeld für Flüchtlinge in Göttingen

Aufgrund zahlreicher Missverständnisse, die uns in Zusammenhang mit unserer Mitteilung "Göttingen verabschiedet Resolution gegen Wertgutscheinsystem" erreicht haben, möchten wir noch einmal versuchen zu erklären, was am 9. Februar 2007 im Stadtrat beschlossen wurde und warum das NICHT bedeutet, dass das Gutscheinsystem in Göttingen "abgeschafft ist", "ausläuft" etc. und warum dementsprechend auch NICHT die "Selbstauflösung der Gutscheingruppe" kurz bevorsteht.

In Niedersachsen geben mehrere Erlasse des niedersächsischen Innenministeriums von 1997 vor, wie die Kommunen die Regelungen nach dem AsylbewerberInnenleistungsgesetz umzusetzen haben. Zentral ist dabei der Erlass vom 31.7.1997, in dem es heißt, dass der Gutscheinausgabe "Priorität gegenüber der Bargeldgewährung eingeräumt" werde und -grob verkürzt gesagt- dass Kommunen gewichtigere als finanzielle Gründe haben müssen, um dennoch Bargeld auszugeben. Göttingen interpretierte und interpretiert diesen Erlass seither als defacto-Verpflichtung, Gutscheine auszugeben und handelt dementsprechend.

Nun wurde im Stadtrat mehrheitlich festgestellt, dass "der Rat der Stadt Göttingen das Gutscheinsystem für Flüchtlinge ab(lehnt), und (...) sich aktiv für die Wiedereinführung der Bargeldausgabe ein(setzt)". Das bedeutet: Göttingen möchte sich "auf dem Deutschen- und Niedersächsischen Städtetag für die Rücknahme der [besagten] Erlasse" einsetzen und hat darüber hinaus seine Verwaltung beauftragt, "den juristischen Stellenwert der Erlasse des Innenministeriums (...) bzgl. der Ausgabe von Bargeld an Flüchtlinge zu prüfen". Außerdem haben die unterstützenden Fraktionen erklärt, dass sie sich auch in ihren Parteien landesweit für die Unterstützung dieser Vorhaben stark machen.

Unabhängig davon soll eine Regelung mit der Firma SodexhoPass getroffen werden, "die es den Flüchtlingen ermöglicht, sich bei ihren Einkäufen mit Wertgutscheinen von Dritten vertreten zu lassen". Dieser Teil des Beschlusses kann als Reaktion auf die von Sodexho verschickten Briefe vom Herbst 2006 verstanden werden.

So positiv die Entscheidung auch wirken mag, es ist allerhöchstens ein kleiner Schritt in Richtung Abschaffung des Gutscheinsystems. Wichtig ist, nun dafür zu sorgen, dass der Antrag am 9. Februar nicht buchstäblich "verabschiedet" wurde, sondern dass die Stadt Göttingen gezwungen wird, sich tatsächlich "aktiv für die Wiedereinführung der Bargeldausgabe" einzusetzen.

Dieses Ziel bleibt jedoch weiterhin ein schwieriges Unterfangen, denn erst im Januar hat der Niedersächische Innenminister in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg verlautbart: "Die Landesregierung hält auch an dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Wertgutscheinsystem fest (...). Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialleistungen an Asylbewerber und Ausreisepflichtige sehen vor, dass die wirtschaftlichen Anreize für eine illegale Einwanderung nach Deutschland dadurch reduziert werden, dass diese Personen kein Bargeld, sondern vorrangig Sachleistungen oder Wertgutscheine erhalten. Diesem Ziel, das - wie die zurückgegangenen Zugangszahlen zeigen - auch erreicht wurde, sieht sich die Landesregierung nach wie vor verpflichtet. Das Innenministerium wird daher auch in Zukunft darauf achten, dass die Kommunen die genannten gesetzlichen Vorgaben einhalten."

Leichter als das übergeordnete Ziel, die generelle Abschaffung der Gutscheine zu erreichen, wird nun hoffentlich sein, mit der Ratsentscheidung im Rücken weiter um die Akzeptanz der Vollmachten in den Geschäften zu ringen. In diesem Sinne: Tauscht Gutscheine, achtet auf weitere Ankündigungen, hängt die schicken neuen roten Plakate auf und kommt am 24.2. zur Soli-Party ins JuZI, Bürgerstraße 41.




17. Februar 2007

Demo: Hundert Tage und kein Bleiberecht!

Donnerstag, 22.2.07, 14 Uhr ab Kornmarkt
Demonstration zur Göttinger Ausländerbehörde

100 Tage nach Inkrafttreten der "Bleiberechtsregelung" haben in Göttingen 0,5% der geduldeten Flüchtlinge und MigrantInnen ein Bleiberecht erhalten! Von insgesamt 1301 geduldeten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen bekamen bis jetzt lediglich 7 ein Bleiberecht. Der Grund: Die Regelung der Innenminister ist eine Aneinanderreihung von Ausschlusskriterien. Die Behörden in der Region nutzen zudem ihren Ermessenspielraum aus, um die Zahl der Begünstigten noch kleiner zu halten.

Die Demonstration findet im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages statt.





9. Februar 2007 / 15. Februar 2007 / 2. März 2007

Stadtrat verabschiedet Resolution gegen Wertgutscheinsystem

Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2007 eine Resolution für die Abschaffung des rassistischen Wertgutscheinsystems verabschiedet. Die Fraktionen der Göttinger Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der FDP stimmten dem Antrag zu, einzig die CDU-Fraktion votierte - erwartungsgemäß - dagegen. (Der Ratsbeschluss im Wortlaut)

Mit dieser Entscheidung stellt sich der Rat der Stadt Göttingen hinter die Forderungen der Flüchtlinge, vieler UnterstützerInnen und der Gutscheingruppe anstatt der Wertgutscheine wieder Bargeld auszugeben.

Somit wendet sich der Rat auch gegen die Erlasse des niedersächsischen Innenministeriums vom 28.05.1997 und 31.07.1997, welche die Kommunen verpflichten, vorrangig Gutscheine statt Bargeld auszugeben. Alle Nachbarländer Niedersachsens verzichten auf ähnliche Weisungen an ihre Kommunen: in Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird flächendeckend Bargeld ausgegeben. Neben der Stadt Göttingen hat der Rat der Stadt Oldenburg bereits im Herbst einstimmig die Abschaffung der Wertgutscheine zugunsten der Wiedereinführung von Bargeld gefordert (siehe unten).

Desweiteren wird von der Stadt eine Regelung mit der Firma Sodexho angestrebt, "die es den Flüchtlingen ermöglicht, sich bei ihren Einkäufen mit Wertgutscheinen von Dritten vertreten zu lassen". Damit wird deutlich, dass die Schreiben von Sodexho an die Göttinger Akzeptanzstellen vom September letzten Jahres nicht den politischen Willen des Stadtrats wiederspiegeln. Im Gegenteil: Die Sozialdezernentin Schlapeit-Beck begrüßte ausdrücklich den Gutscheintausch.

Die Aufgabe besteht nun zum einen darin, mit dieser positiven Entscheidung im Rücken weiter um die Akzeptanz der Vollmachten in den Geschäften zu ringen. Noch immer verweigern die meisten Göttinger Geschäfte die Annahme der Gutscheine mit Vollmacht, sei es aus Verunsicherung aufgrund Briefe von Sodexho oder aus politischer Überzeugung.

Zum anderen kann nun verstärkt auf unser übergeordnetes Ziel, die generelle Abschaffung der Gutscheine in Göttingen und Niedersachsen hingearbeitet werden. In jedem Falle aber ist die Unterstützung aller nötiger denn je. Tauscht Gutscheine und achtet auf weitere Ankündigungen!




6. Februar 2007

Soliparty der Gutscheingruppe

Samstag, 24. Februar 2007, 22 Uhr, JuZI Göttingen.

Alle sollen bleiben nur die Gutscheine nicht! Weg mit dem rassistischen Gutscheinsystem. Kommt zahlreich am 24. Februar ins JuZI, Bürgerstraße 41, Göttingen.




3. Februar 2007

Demonstration: Für die Rückkehr von Gazale Salame!

Samstag, 10. Februar 2007, 12 Uhr Bahnhofsvorplatz, Hildesheim

Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte.

Weil Gazale zwar aus dem Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jährigem Aufenthalt in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung. Der Landkreis begründete diese Entscheidung unter anderem damit, dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vorfahren habe, die aus der Türkei stammten, und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die Familientrennung sei daher nur "vorübergehend".

Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehrten. Die Abschiebungsentscheidung des Landkreises sei "äußerst dünn" begründet. Daraufhin entschied die Landrätin, dass der Landkreis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts anerkennen und die Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern ermöglichen wolle. Das Innenministerium wies den Landkreis jedoch förmlich an, beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen und eine Rückkehr von Gazale Salame nicht zu erlauben.

Treffpunkt in Göttingen am Bahnhof um 9:55 Uhr.




26. Januar 2007

Bleiberecht - bleibt Recht!

Info- und Diskussionsveranstaltung mit dem Arbeitskreis Asyl
Am Mittwoch, den 31.1. um 19 Uhr im Haus der Kulturen.

Seit Jahren kämpfen Flüchtlinge und MigrantInnen zusammen mit UnterstützerInnen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland. Auf einer Konferenz im November 2006 haben die Innenminister der Bundesländer nun eine Regelung zum Bleiberecht beschlossen. Die Konferenz und die Beschlüsse erhielten große mediale Aufmerksamkeit. Sie wurden aber auch von massiven Prostesten begleitet, denn aus Sicht vieler Flüchtlinge ist diese "Bleiberechtsregelung" ein Hohn.

Auf der Veranstaltung wird über die Inhalte der Bleiberechtsregelung der Innenminister und über die geplante zweite Bleiberechtsregelung sowie die bevorstehenden Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes informiert. Im weiteren Verlauf berichten MigrantInnen über ihre bisherigen Erfahrungen mit den Behörden bei der Beantragung eines dauerhaften Bleiberechts. Wie gehen die Ausländerbehörden hier in Göttingen mit den Beschlüssen um?



27. Dezember 2006

Protestaktion bei tegut erfolgreich!

Am Dienstag den 19. Dezember 06 beteiligten sich in Göttingen rund 30 Menschen an einem Antirassistischen Einkauf. In der Innenstadtfiliale von tegut im Carré wurde der Einkauf mit Gutschein und Vollmacht getestet. Erwartungsgemäß wurden die antirassistischen EinkäuferInnen an den Kassen zurückgewiesen. An die Anwesenden wurden Flugblätter verteilt, es bildeten sich Schlangen. Schließlich kam man nach langen Diskussionen mit der Filialleitung überein, den Laden mit der großen Gruppe zu verlassen, um mit einer fünfköpfigen Delegation über die Geschäftspraxis zu verhandeln.
Hintergrund der Aktion bildete die derzeit geänderte Geschäftspraxis vieler Göttinger Geschäfte unter anderem von tegut, wonach Gutscheine mit Vollmacht nicht mehr angenommen werden/wurden (siehe unten).
In den kooperativ und freundlich geführten Verhandlungen konnte schließlich ein für die Gutscheingruppe tragbarer Kompromiss ausgehandelt werden: Demnach wurde zugesichert, dass in den drei Göttinger tegut-Filialen weiterhin Gutscheine angenommen werden und unter bestimmten Umständen auch wieder Vollmachten anerkannt werden. Bei den Umtauschstellen werden ab sofort zusätzliche Infozettel erhältlich sein, auf denen die aktuellen Infos dazu stehen. Die Gutscheingruppe bittet weiterhin alle TauscherInnen, sämtliche Erfahrungen mit getauschten Gutscheinen bezüglich Akzeptanz bzw. Zurückweisung bei einzelnen Geschäften, die über die Infos auf diesen Zetteln hinausgehen, an gutscheingruppe[at]gmx.de zu berichten.

Während des Antirassistischen Einkaufs bei tegut waren von Anfang an auch ZivilpolizistInnen vor Ort, die augenscheinlich gerne ihre uniformierte Verstärkung angefordert hätten. Aufgrund des relativ umsichtigen Verhaltens der Veranwortlichen bei tegut kam es dazu aber letztlich nicht.




7. Dezember 2006 / 15. Dezember 2006

Rassistisches Chipkartensystem in Berlin gekippt!

Es ist so weit, das rassistische Chipkartensystem der Firma Sodexho ist in Berlin gekippt. Die Firma verlängert den zum 31.1.07 noch mit dem Bezirk Spandau laufenden Vertrag nicht mehr. Dieser Erfolg kann großenteils dem dortigen kontinuierlichen antirassistischen Protest der letzten sechs Jahre zugeschrieben werden.

Seit über einem Jahr spielte sich in Berlin eine Provinzposse sondergleichen ab. Der Außenbezirk Spandau, der sich immer gerne von Berlin abgrenzt und sich auf seinen dörflichen Ursprung beruft, hielt als einziger Bezirk an dem rassistischen System der Sachleistungsauszahlungen fest. Und die dortige CDU und FDP waren sich nicht zu blöde, als Begründung anzugeben, dass ominöse Schlepperbanden ansonsten mit Vorliebe in das dörfliche Spandau schleusen würden. Dieses rassistische Provinzgehabe hat nun erst einmal ein Ende, auch wenn sich die dortigen AmtrträgerInnen bereits fieberhaft Gedanken machen, wie sie denjenigen, die sie eigentlich betreuen sollen, das Leben so schwer wie möglich machen können. Wenn Spandau wirklich als einziger Bezirk das Gutscheinsystem wieder einführen sollte, kann es sich unseres Widerstandes sicher sein.

Antirassistischen Kundgebung am Samstag, den 16. Dezember um 14 Uhr auf dem Rosenthaler Platz / Berlin

Es gibt was zu feiern, auch wenn staatlicher und alltäglicher Rassismus und weiterhin eine Konstante in Berlin für MigrantInnen ist und wir diesen deshalb in den Mittelpunkt der Kundgebung stellen.




23. November 2006 / 14. Februar 2007

"...das bürokratische Wertgutscheinsystem sollte abgeschafft werden."

Dieser kluge Satz ist Teil eines Beschlusses, der vom Rat der Stadt Oldenburg diese Woche einstimmig(!) verabschiedet wurde.
Aufgrund des Streiks der BewohnerInnen des Zentralen Aufnahmelagers der Ausländerbehörde in Blankenburg unweit von Oldenburg hatte sich der Rat mit den Forderungen der Streikenden beschäftigt und nahm eine entsprechende Resolution an. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die Kritik der BewohnerInnen "ernsthaft und intensiv zu prüfen und Lösungsvorschläge zu entwickeln".
Wenn es gelingt, den politischen Druck weiter zu erhöhen, könnte dies unter anderem dazu führen, dass die entsprechenden Erlasse Niedersachsens bzgl. der Gutscheinausgabe zurückgenommen werden und so den Kommunen (wieder) freigestellt würde, Bargeld statt Gutscheine auszugeben.




21. Oktober 2006

Neue Umtauschinitiative in Leipzig

In Leipzig werden die Flüchtlingen zustehenden Leistungen über ein spezielles Bestellkatalogsystem abgewickelt. Nun hat sich eine Initiative gegründet, die eine Umtausch der Warenpakete in Bargeld organisiert.




6. Oktober 2006

"Rechtswidrige Gutscheinpraxis bei Asylbewerbern in Celle"

Radiobeitrag von Lukas Sander im Deutschlandfunk , gesendet am 29. September 06.
Länge: 3:52 Minuten.





29. September 2006

Papiere-fuer-alle-Festival Banner




18. September 2006

Sodexho übt Druck auf Akzeptanzstellen aus!

Ende letzter Woche hat sich die die Firma Sodexho Pass GmbH, die ja von der Stadt Göttingen mit der Abwicklung des Wertgutscheinsystems beauftragt ist, in einem Schreiben an die Akzeptanzstellen gewandt. Darin behauptet Sodexho, die von den Verwendern ausgestellten Vollmachten dürften nicht (mehr) akzeptiert werden. Beim Bezahlen -so Sodexho- sei die Vorlage der "Originalkundenkarte" erforderlich - diese KundInnenkarte liegt beim Einkauf mit einem getauschten Gutschein in Kopie auf der Vollmacht vor.
Sodexho versucht offenbar die Akzeptanzstellen unter Druck zu setzen, um den Gutscheinumtausch unmöglich zu machen. Dies ist nicht hinzunehmen, weder politisch noch rechtlich!

Auch wenn politisch gesehen das Gutscheinsystem insgesamt abzulehnen ist, stellt der jetzige Angriff von Sodexho auf den Gutscheinumtausch eine erneute Verschlimmerung der Situation und Entrechtung der Betroffenen dar. Die Betroffenen werden nicht nur schikaniert, sondern es wird nun sogar versucht, jede soziale Strategie, mit der Schikane zu leben, zu unterbinden.
JedeR hat das Recht, sich bei einem Rechtsgeschäft, wie eben bei einem Einkauf, durch eine andere Person vertreten zu lassen. Und die Akzeptanzstellen sind vertraglich lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Unterschrift auf der KundInnenkarte mit der Unterschrift auf dem Gutschein übereinstimmt - dazu reicht die kopierte Karte völlig aus!

Inwieweit die entsprechenden Geschäfte dieser neuerlichen Aufforderung nachkommen werden, und in Zukunft die Vollmachten nicht mehr akzeptieren, können wir bislang nicht einschätzen. Offensichtlich wird jedoch, dass der Gutscheinumtausch auf eine Kraftprobe gestellt wird: Wir fordern deshalb alle dazu auf, beim Tausch mitzumachen und in den beteiligten Geschäften auf die Akzeptanz der Vollmachten zu drängen. Alle beteiligten Geschäfte fordern wir auf, das Schreiben von Sodexho unbeachtet zu lassen und die Vollmachten (weiterhin) zu akzeptieren; es gibt keinen Grund von der bisherigen Praxis abzuweichen, auch keinen rechtlichen. Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung zum Gutscheineinkauf mit Vollmacht sei auf das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Fritz Maderholz verwiesen, das in einer Dokumentation des Niedersächsischen Flüchtlingsrates in Heft 67 (pdf, 1.4 MB) auf Seite 19 eingesehen werden kann.

Zunächst bleibt abzuwarten, wie sich die Situation tatsächlich entwickelt. Es wäre gut, wenn der Gutscheingruppe aktuelle Erfahrungen (positive wie negative) beim Einkauf mit Gutschein und Vollmacht mitgeteilt würden, zum Beispiel per mail.





18. September 2006

"Gestürmte Festung Europa"

Veranstaltung von Antirassismus Plenum, Arbeitskreis Asyl und Buchladen Rote Strasse am 24. Oktober um 20 Uhr im Buchladen, Nikolaikirchhof 7, Göttingen.

Europa ist dabei, eine Festung gegen Einwanderung zu bauen: an den Außengrenzen mit Mauern und Stacheldraht, im Inneren durch unsichtbare Barrieren, die in gefährlicher Weise die Spaltung der Gesellschaft vorantreiben. Corinna Milborn berichtet von den Brennpunkten dieser Entwicklung: aus geheimen Flüchtlingslagern in Marokko und den Slums der "Illegalen" in Spanien, aus den Ghettos von Paris und den islamischen Vierteln Londons, aus den Grossstädten Deutschlands und Österreichs. Der Klappentext des Buches gibt die Spannbreite der Reportagen Milborns wieder. Sie beruhen auf Interviews und Erkundugen der Autorin mit Flüchtlingen, europäischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, "Schleppern" und Grenzern. Milborns Zusammenstellung ist in dieser Form einzigartig und aktuell. Sie bietet eine Grundlage zur Einschätzung und Diskussion der aktuellen europäischen Migrationspolitik.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe "Migration und Widerstand. Die tödlichen Folgen der Festung Wohlstandsinsel Europa" statt.





11. September 2006

Abolishing borders from below - Transnationale Vernetzung und die Widersprüche in der EU-Flüchtlingspolitik

Veranstaltung des Antirassismus Plenums Göttingen am 21. September 2006 um 20 Uhr im Theaterkeller, Geismar Landstr. 19, Göttingen.

Die marokkanische Stadt Rabat war im Sommer diesen Jahres Austragungsort für zwei Konferenzen. Mitte Juli fand die EU- Konferenz über "Migration und Entwicklung" statt. Regierungsvertreter verständigten sich auf weitere Schritte in Richtung einer gemeinsamen Migrationspolitik. Die wesentlichen Bestandteile: Vorverlagerung der Kontrollen auf den afrikanischen Kontinent und militärische EU-Eingreiftruppen sowie stärkere Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsbekämpfung mit den Transit- und Herkunftsländern.
Zwei Wochen zuvor trafen sich in Rabat europäische und afrikanische NGOs und Netzwerke. "Entrüstet über den Krieg gegen MigrantInnen, der sich von Jahr zu Jahr entlang den Mittelmeer- und Atlantikküsten verstärkt, lehnen wir die Aufteilung der Menschheit in diejenigen, die sich frei auf dem Planenten bewegen können, und diejenigen, denen das verboten ist, ab." In der Erklärung dieser Gegenkonferenz wurde ein gemeinsames Vorgehen gegen das tödliche Abschottungsregime der EU vereinbart. Damit war die Konferenz ein weiterer Schritt in die Richtung einer Vernetzung über Europa hinaus.
In der Veranstaltung soll der bisherige Prozess dieser Vernetzung dargestellt und die aktuellen Entwicklungen der EU-Migrationspolitik diskutiert werden: Entwickelt sich Europa immer mehr zur mörderischen Festung oder sind die Abwehrmaßnahmen nur ein hilfloser Versuch, der "Autonomie der Migration" etwas entgegen zu setzen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen beiden Entwicklungen - der Verschärfung und der Vernetzung - für unseren antirassistischen Widerstand?

Eingeladen ist Conni Gunßer vom no-lager-netzwerk und dem Flüchtlingsrat Hamburg.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe "Migration und Widerstand. Die tödlichen Folgen der Festung Wohlstandsinsel Europa" statt.





9. Juli 2006

Stoppt die Abschiebung von Sami Meri!
Demo am Mittwoch 12. Juli 2006, 14 Uhr in Northeim.

Keine Abschiebung der Familie Meri!
Abdu, Besire, Velit, Mohammed, Marva und Besir bleiben hier!

Nach zwanzig Jahren soll Sami Meri mit seinen Kindern in die Türkei abgeschoben werden! Der Landtag in Hannover wird jetzt über die Abschiebung entscheiden. Deshalb rufen wir auf zu Protest gegen die Abschiebung. Sami Meri ist als 14-jähriger aus dem libanesischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen. Jetzt soll er in die Türkei abgeschoben werden, weil die Behörden ihm einen türkischen Pass besorgen konnten! Für Abdu (10), Besire (12), Velit (13), Mohammed (4), Marva (8) und Besir (14) bedeutet die Abschiebung, dass sie Northeim, die Schule und ihre Freunde verlassen müssen. Wie ihr Vater waren sie noch nie in der Türkei und sprechen kein Wort Türkisch.

Seit sechs Jahren lebt die Familie Meri unter der ständigen Drohung abgeschoben zu werden. Sie wird seitdem nur "geduldet" - ein Status ohne Sicherheit und Perspektive. Ähnlich ergeht es zur Zeit in Northeim, Einbeck und Göttingen 120 weiteren Flüchtlingen aus dem Libanon, die nach bis zu 20 Jahren hier in die Türkei abgeschoben werden sollen ­ über siebzig von ihnen sind hier geboren und aufgewachsen. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben! Wer bleiben will, soll bleiben!

Menschenrechte sind nicht teilbar: Schluss mit den Abschiebungen!

12. Juli, 14 Uhr Kundgebung in Northeim, Markt, 14.30 Uhr Start der Demo. .

> Sonderseite - Bleiberecht für Sami Meri!
[auf den Seiten des AK Asyl]




28. Juni 2006

Berlin: PiratInnen entern letzte Chipkartenläden!
Antirassistische Kurzdemo am Samstag 8. Juli 2006

Einzig der Bezirk Spandau hält in Berlin weiterhin am rassistischen Chipkartensystem fest und zahlt ca. 100 Personen mit einer Duldung weiterhin elektronisch lesbare Chipkarten aus. Diese Chipkarten gelten nur in 16 teuren Läden in ganz Berlin. Am 8. Juli entern PiratInnen die letzten Läden, die an dieser Form der Entrechtung profitieren. Denn wenn diese aussteigen, fällt das ganze System! .

Samstag 8. Juli 2006, 12:00 Berlin, Rosa Luxemburg Platz
Kurzdemo zum Extra-Markt in der Schönhauser Allee 10-11,
Kundgebung und Aktionen und Spiele für PiratInnen.




20. Mai 2006

Abschiebelager Bramsche-Hesepe dichtmachen!
Aktionstage am Lager Bramsche vom 5.-7. Juni 2006

"Wir wollen nicht im Lager leben" - unter diesem Motto werden Flüchtlinge des Abschiebelagers Bramsche-Hesepe vom 5.-7. Juni zusammen mit AktivistInnen des NoLager-Netzwerks ein dreitägiges Protestcamp außerhalb des Lagerzauns errichten. Mit Veranstaltungen, Hearings und Aktionen soll die Öffentlichkeit nicht nur über die Situation der Flüchtlinge im Abschiebelager selbst informiert werden - einschließlich der jüngsten Repressionen und Auseinandersetzungen. Auch die europäische Lager- und Migrationspolitik wird einmal mehr öffentlicher Kritik ausgesetzt sein. Zentrale Forderung der Aktions- bzw. Lagerboykottage ist die sofortige Schließung des Abschiebelagers Bramsche-Hesepe! .

Große Demo: Dienstag, 6. Juni, 16 Uhr Osnabrück, Nikolaiort.




17. Mai 2006

Kundgebung gegen den willkürlichen Polizeiübergriff auf ProzeßteilnehmerInnen am 16. Mai beim Amtsgericht.
Freitag, 19.5., 16 Uhr, Marktplatz, Göttingen.

Wir lassen uns unsere Freiräume und Grundrechte nicht nehmen. Die Einschüchterungstaktik der Polizei wird nicht aufgehen!





2. Mai 2006

Berlin-Spandau: Donnerstag, den 4. Mai 2006, 19 Uhr,
Galerie im Kulturhaus, Mauerstr. 6:

Protest- und Informationsveranstaltung zum Gutscheinsystem und den schikanösen Bedingungen in der dortigen Sozialverwaltung gegenüber MigrantInnen.





7. April 2006

Demo: Papiere für alle!

Samstag, 22. April 06, 12 Uhr, Altes Rathaus Göttingen

Demonstration im Rahmen des dezentraler Aktionstags gegen die Bundesinnenministerkonferenz





7. April 2006

Film: "Tod in der Zelle" - Zum Tod von Oury Jalloh

Freitag, 21. April, 18 Uhr im Lumière, Geismarlandstr. 19, Göttingen.





6. April 2006

22. April 06: Bundesweiter dezentraler Aktionstag

Kampagne zum Protest gegen die Bundesinnenministerkonferenz

Residenzpflicht - Duldung - "Ausreisezentrum" - Arbeitsverbot - Asylbewerberleistungsgesetz - Zuwanderungsgesetz - Einbürgerungstest - Illegalisierung - Gutscheinsystem

Sonderbestimmungen für Menschen ohne deutschen Pass haben viele Namen - der Widerstand dagegen hat viele Formen. Jeder Mensch hat das Recht zu leben, wo er oder sie will.

Abschiebungen stoppen - Bleiberecht und Papiere für alle!





22. März 2006

Kanaken-Tage

1. bis 8. April 06 im Café im Haus der Kulturen, Göttingen

Veranstaltet von: Zukunftswerkstatt e.V., Antirassismusplenum und AK Asyl Göttingen .

Mittwoch, 5. April 06, 20 Uhr: Plattform gegen rassistische Diskriminierung Göttingen Infoveranstaltung, in der sich Göttinger Gruppen, Initiativen und Projekte vorstellen, die lokale Antidiskriminierungsarbeit zu Rassismus leisten.

Die Veranstaltung ist offen für alle, die sich für das Thema interessieren!
Einlass: 19.00 Uhr, Eintritt frei!





18. März 2006

BREAK THE SILENCE!

Samstag, 1. April, 14 Uhr: Bundesweite Demo in Dessau.

Vor einem Jahr starb Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Fixiert an Händen und Füßen soll er sich - so die Darstellung der verantwortlichen Beamten - selbst angezündet haben. Ermittlungen werden seitdem verschleppt und die Dessauer Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird unter Druck gesetzt und kriminalisiert.

Gegen Rassismus und staatliche Gewalt! .

Abfahrt zur Demo von Göttingen mit dem Zug um 9:07 Uhr.
Treffen am Bahnhof um 8:50 Uhr.

Zur Vorbereitung der Demo und der Fahrt von Göttingen gibt es ein Treffen für alle Interessierten am: Freitag, 24.3. um 19 Uhr im JuZI Göttingen, Bürgerstr.41





26. Februar 2006

Abschiebelager Bramsche schließen!

Donnerstag, 2. März, 13 Uhr: Demo in Hannover.

Nördlich von Osnabrück liegt der Ort Bramsche-Hesepe. Umgeben von einem Wald, befindet sich dort auf einem alten Kasernengelände die so genannte "Landesaufnahmestelle". Offiziell gehört die Landesaufnahmestelle zur Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Blankenburg/Oldenburg, wo ebenfalls mehrere hundert Flüchtlinge 'leben'. Doch der Name trügt, er soll schlicht verschleiern, dass in Bramsche-Hesepe das größte Abschiebelager Deutschlands steht. .

Unterstützt den Kampf der Flüchtlinge aus dem Lager in Bramsche!
Abfahrt zur Demo von Göttingen mit dem Zug um 11.07 Uhr.
Treffen am Bahnhof um 10.50 Uhr.




27. Januar 2006
Dienstag, 31. Januar: Soli-Vokü für die Anti-Lager-Tour

mit dem Film Casablanca um 19:30 Uhr im JuZI Göttingen.





12. Januar 2006
14. Januar: Soliparty für die medizinische Flüchtlingshilfe

Ab 22 Uhr im Haus der Kulturen, Hagenweg 2e (hinter der Musa), Göttingen.
Kommt zahlreich!





16. Dezember 2005
Antirassistischer Einkauf in Berlin-Spandau

Nachdem im November auch in Berlin-Reinickendorf überraschend der Ausstieg aus dem Chipkartensystem angekündigt wurde, verbleibt Spandau als einziger Berliner Bezirk, der an einem Chipkartensystem für Flüchtlinge festhält. Am 10. Dezember fand deshalb dort eine Kundgebung mit antirassistischem Einkauf bei Minimal in der Goltzstraße statt.






5. Dezember 2005
Ratingen. Gutscheinregelung für Asylbewerber abgeschafft: "Die Regelung ist diskriminierend."

Was in Ratingen geht, ist auch in Göttingen und anderswo möglich.

Wie die Ratinger Nachrichten in ihrer Ausgabe 48/2005 berichten, beschloss der Sozialausschuss der Stadt die Abschaffung der dortigen Gutscheinregelung. Weiter wird gemeldet: Die Betroffenen müssen im Laden den Gutschein vorlegen. Was gekauft werden kann, ist wegen der Zweckbestimmung "Ernährung und hauswirtschaftlicher Bedarf" oft strittig, z.B. bei Hygieneartikeln, Verhütungsmitteln. Jeder an der Kasse sieht, dass die Betroffenen einen Gutschein haben und weiß, dass sie "Stütze" kriegen. Ärger gibt es auch immer wieder mit der Herausgabe von Wechselgeld. Für die Betroffenen ist der Einkauf mit den Gutscheinen sehr oft eine deklassierende und erniedrigende Erfahrung.






17. November 2005
Probleme mit dem guten Schein - Die Göttinger Wochenzeitung berichtet in ihrer aktuellen Sonderausgabe vom Gutscheintausch.




1. November 2005
Für das Recht auf Bewegungsfreiheit ins Gefängnis?

Demonstration am 12. November in Göttingen

Start: 12 Uhr ab Gänseliesel.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:


Artikel 13: Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

Asylverfahrensgesetz der BRD:


§56 Räumliche Beschränkung
Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.






"Die Panne hat System" - Bargeld statt Fresspakete in Rees und überall


Für Flüchtlinge nur Tiefkühlkost. Artikel aus der taz vom 28. Juni 2005 zur Situation AsylbewerberInnen im niederrheinischen Rees





25. September 2005
Antirassistischer Stadtrundgang

Am Nachmittag des 20. Oktober in Göttingen.

Treffpunkt: 14 Uhr vor der SUB.





10. September 2005
Aktionstour gegen das
Europäische Lagersystem.


Für Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte für alle!

24.9.2005 in Bramsche/Niedersachsen
25.9.2005 in Boizenburg und Schwerin-Görris/Mecklenburg-Vorpommern


Info-Treffen in Göttingen am 30.8. um 18 Uhr im JuZI





6. Juli 2005
Bleiberecht und gleiche Rechte für alle!!!
Demonstration am Samstag, 9.7.
Start um 12 Uhr am Kornmarkt/Altes Rathaus